Betreff
Benennung der Vorsitzenden und deren Stellvertreter für die Ausschüsse des Rates (§ 71 Abs. 8 NKomVG)
Vorlage
FG 10/044/2011
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Die Ausschussvorsitze werden den Fraktionen und Gruppen in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch die Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1, 2, 3 usw. ergeben. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, das die Bürgermeisterin/der Bürgermeister zu ziehen hat.

 

Die Fraktionen und Gruppen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie bean­spruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzen­den aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden Ratsmitglieder. Eine entspre­chende Berechnungsunterlage liegt dieser Vorlage als Anlage bei.

 

In der abgelaufenen Wahlperiode wurde daneben beschlossen, für jeden Aus­schuss zwei Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter für die Ausschussvorsit­zende / den Ausschussvorsitzenden zu benennen. Diese Positionen sind aber unabhängig vom Höchstzahlverfahren bestimmt worden.

 


(Heyer)

 

(Selter)

Fachbereich 1

 

Stadtdirektor

 

 

Anlage

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.         Die Zuteilung der Ausschussvorsitze sowie die Benennung der Ausschuss­vorsitzenden wird wie folgt festgestellt:

 

           

 

Zugriff

Vorsitzender

I. Stellvertr.

II. Stellvertr.

Planungs-, Bau- und Umweltausschuss

 

 

 

 

Jugend- und Kulturausschuss

 

 

 

 

Straßen- und Wege­ausschuss

 

 

 

 

Finanz- und Rech-nungsprüfungsaus-schuss

 

 

 

 

Wirtschaftsförde-rungsausschuss

 

 

 

 

 

 

2.         Für jeden Fachausschuss werden zwei stellvertretende Vorsitzende be­stimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II