Die Ausschussvorsitze werden den Fraktionen und Gruppen in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch die Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1, 2, 3 usw. ergeben. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, das die Bürgermeisterin/der Bürgermeister zu ziehen hat.
Die Fraktionen und Gruppen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden Ratsmitglieder. Eine entsprechende Berechnungsunterlage liegt dieser Vorlage als Anlage bei.
In der abgelaufenen Wahlperiode wurde daneben beschlossen, für jeden Ausschuss zwei Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter für die Ausschussvorsitzende / den Ausschussvorsitzenden zu benennen. Diese Positionen sind aber unabhängig vom Höchstzahlverfahren bestimmt worden.
(Heyer) |
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(Selter) |
Fachbereich 1 |
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Stadtdirektor |
Anlage
Beschlussvorschlag:
1. Die Zuteilung der Ausschussvorsitze sowie die Benennung der Ausschussvorsitzenden wird wie folgt festgestellt:
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Zugriff |
Vorsitzender |
I. Stellvertr. |
II. Stellvertr. |
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss |
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Jugend- und Kulturausschuss |
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Straßen- und Wegeausschuss |
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Finanz- und Rech-nungsprüfungsaus-schuss |
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Wirtschaftsförde-rungsausschuss |
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2. Für jeden Fachausschuss werden zwei stellvertretende Vorsitzende bestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
(Weymann)
Fachdienst II