Betreff
Wahl der Stellvertreter(-innen) der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters (§ 81 Abs. 2 NKomVG)
Vorlage
FG 10/043/2011
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Nach § 81 Abs. 2 NKomVG wählt der Rat in seiner ersten Sitzung aus den Beigeordneten bis zu drei ehrenamtliche Stellvertreterinnen oder Stellvertreter der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters, die sie/ihn bei der Leitung der Sitzungen des Verwaltungsausschusses und bei der repräsentativen Vertretung der Stadt sowie bei der Wahrnehmung weiterer Aufgaben vertreten.

 

In Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden werden gemäß § 105 Abs. 4 NKOmVG die Stellvertreterinnen und Stellvertreter nach § 81 Abs. 2 aus der Mitte des Rates gewählt. Sie vertreten die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister außer in den Fällen des § 81 Abs. 2 NKomVG auch beim Vorsitz im Rat.

 

Der Rat bestimmt die Reihenfolge der Vertretung, wenn sie bestehen soll. Anderenfalls erfolgt die Vertretung gleichberechtigt und erfordert eine generelle oder einzelfallbezogene Absprache der Vertreterinnen oder der Vertreter untereinander und mit der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister.

 

Die Wahl der Vertreterinnen bzw. der Vertreter der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters richtet sich ebenfalls nach den Vorgaben des § 67 NKomVG, wobei getrennte Wahlvorgänge stattfinden.

 


(Heyer)

 

(Selter)

Fachbereich 1

 

Stadtdirektor

 


Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Grundsatz: Gemäß § 81 Abs. 2 NKomVG werden bis zu  drei ehrenamtliche Stellvertreterinnen oder Stellvertreter der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters gewählt.

 

  1. Zu stellvertretenden Bürgermeisterinnen/Bürgermeistern werden

 

            _______________________________________________________

 

            _______________________________________________________

           

            _______________________________________________________

 

            gewählt.

 

  1. Der Rat beschließt,

 

a)    Frau/Herrn ____________________________________________

                  zur ersten Stellvertreterin/zum ersten Stellvertreter sowie

 

b)    Frau/Herrn ____________________________________________

                  zur zweiten Stellvertreterin/zum zweiten Stellvertreter und

 

c)    Frau/Herrn ____________________________________________

                  zur dritten Stellvertreterin/zum dritten Stellvertreter

 

der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters zu bestimmen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II