Betreff
Bildung des Verwaltungsausschusses (§ 75 Abs. 1 NKomVG)
Vorlage
FG 10/041/2011
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Verwaltungsausschuss wird gemäß § 75 Abs. 1 NKomVG in der Weise gebildet, dass in der ersten Sitzung des Rates die Ratsfrauen und Ratsherren aus ihrer Mitte die festgelegten Sitze der Beigeordneten nach dem Proportionalverfahren Hare-Niemeyer auf die Vorschläge der Gruppen und Fraktionen verteilen. Dabei ist gemäß § 75 Abs. 1 Satz 2 NKomVG die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister auf die Sitze derjenigen Fraktion oder Gruppe anzurechnen, die sie oder ihn vorgeschlagen hat.

 

Die Berechnungsalternativen für die Varianten 5er und 7er - Ausschuss sind anliegend beigefügt.

 

Bei 6 Beigeordneten und Bürgermeisterin oder Bürgermeister führt diese Regelung zu folgendem Ergebnis:

 

            CDU-Fraktion                                                 =    4    Beigeordnete

            SPD-Bündnis 90/Die Grünen-Gruppe            =    3    Beigeordnete

 


(Heyer)

 

(Selter)

Fachbereich 1

 

Stadtdirektor

 

 

Anlage

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Fürstenau bestimmt auf Vorschlag der CDU-Fraktion und der SPD-Bündnis 90/Die Grünen-Gruppe folgende Ratsmitglieder gemäß § 75 Abs. 1 NKomVG für die Dauer der Wahlperiode als Beigeordnete:

 

            CDU-Fraktion

            Beigeordnete

 

            ............................................

 

            ............................................

 

            ............................................

 

            ............................................

 

            SPD-Bündnis 90/Die Grünen-Gruppe

            Beigeordnete

 

            ............................................

 

            ............................................

 

            ............................................

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II