Der Verwaltungsausschuss wird gemäß § 75 Abs. 1 NKomVG in der Weise gebildet, dass in der ersten Sitzung des Rates die Ratsfrauen und Ratsherren aus ihrer Mitte die festgelegten Sitze der Beigeordneten nach dem Proportionalverfahren Hare-Niemeyer auf die Vorschläge der Gruppen und Fraktionen verteilen. Dabei ist gemäß § 75 Abs. 1 Satz 2 NKomVG die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister auf die Sitze derjenigen Fraktion oder Gruppe anzurechnen, die sie oder ihn vorgeschlagen hat.
Die Berechnungsalternativen für die Varianten 5er und 7er - Ausschuss sind anliegend beigefügt.
Bei 6 Beigeordneten und Bürgermeisterin oder Bürgermeister führt diese Regelung zu folgendem Ergebnis:
CDU-Fraktion = 4 Beigeordnete
SPD-Bündnis 90/Die Grünen-Gruppe = 3 Beigeordnete
(Heyer) |
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(Selter) |
Fachbereich 1 |
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Stadtdirektor |
Anlage
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Fürstenau bestimmt auf Vorschlag der CDU-Fraktion und der SPD-Bündnis 90/Die Grünen-Gruppe folgende Ratsmitglieder gemäß § 75 Abs. 1 NKomVG für die Dauer der Wahlperiode als Beigeordnete:
CDU-Fraktion
Beigeordnete
............................................
............................................
............................................
............................................
SPD-Bündnis 90/Die
Grünen-Gruppe
Beigeordnete
............................................
............................................
............................................
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
(Weymann)
Fachdienst II