Betreff
Feststellung der Fraktionen bzw. Gruppen und Anzahl ihrer Mitglieder (§ 57 NKomVG)
Vorlage
FG 10/040/2011
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Gemäß § 57 NKomVG können sich zwei oder mehr Ratsfrauen oder Ratsherren zu einer Fraktion oder Gruppe zusammenschließen. Die Feststellung der jeweiligen Stärke der Fraktion oder Gruppe ist wichtig für die Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses sowie der Fachausschüsse. Ferner richtet sich die Verteilung der Ausschussvorsitze nach der Stärke einer Fraktion oder Gruppe.

 

Die Parteien haben bei der Wahl am 11. September 2011 folgende Sitze im Stadtrat errungen:

 

            CDU                12 Sitze

            SPD                 8 Sitze

            GRÜNE            1 Sitz

 

Die Verwaltung geht davon aus, dass die über die Listen der Parteien gewählten Ratsfrauen und Ratsherren des Rates der Stadt Fürstenau sich zu folgender Fraktion bzw. Gruppe zusammenschließen werden:

 

            CDU-Fraktion                                                             12 Mitglieder

            SPD-Bündnis 90/Die Grünen-Gruppe                         9 Mitglieder

 


(Heyer)

 

(Selter)

Fachbereich 1

 

Stadtdirektor

 


Beschlussvorschlag:

 

Als Fraktions- bzw. Gruppenvorsitzende werden benannt:

 

CDU-Fraktion

                                                .....................................................................................

Stellvertreter

                                                .....................................................................................

 

 

SPD-Bündnis 90/

Die Grünen-Gruppe             

                                                …………………………………………………………..   

                                               

Stellvertreter

                                                .....................................................................................

 

Der Ratsvorsitzende stellt folgende Fraktions- bzw. Gruppenbildung fest:

 

CDU-Fraktion                                                 12 Mitglieder

SPD-Bündnis 90/Die Grünen-Gruppe              9 Mitglieder

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II