Gemäß § 57 NKomVG können sich zwei oder mehr Ratsfrauen oder Ratsherren zu einer Fraktion oder Gruppe zusammenschließen. Die Feststellung der jeweiligen Stärke der Fraktion oder Gruppe ist wichtig für die Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses sowie der Fachausschüsse. Ferner richtet sich die Verteilung der Ausschussvorsitze nach der Stärke einer Fraktion oder Gruppe.
Die Parteien haben bei der Wahl am 11. September 2011 folgende Sitze im Stadtrat errungen:
CDU 12 Sitze
SPD 8 Sitze
GRÜNE 1 Sitz
Die Verwaltung geht davon aus, dass die über die Listen der Parteien gewählten Ratsfrauen und Ratsherren des Rates der Stadt Fürstenau sich zu folgender Fraktion bzw. Gruppe zusammenschließen werden:
CDU-Fraktion 12 Mitglieder
SPD-Bündnis 90/Die Grünen-Gruppe 9 Mitglieder
(Heyer) |
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(Selter) |
Fachbereich 1 |
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Stadtdirektor |
Beschlussvorschlag:
Als Fraktions- bzw. Gruppenvorsitzende werden benannt:
CDU-Fraktion
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Stellvertreter
.....................................................................................
SPD-Bündnis 90/
Die Grünen-Gruppe
…………………………………………………………..
Stellvertreter
.....................................................................................
Der Ratsvorsitzende stellt folgende Fraktions- bzw. Gruppenbildung fest:
CDU-Fraktion 12 Mitglieder
SPD-Bündnis 90/Die Grünen-Gruppe 9 Mitglieder
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
(Weymann)
Fachdienst II