a) Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund
b) Bildung einer Abnahmekommission für den Ausschuss für Planen, Bauen, Umwelt und
Brandschutz
c) Kindergärten
zu a)
Die Samtgemeinde Fürstenau ist Mitglied des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes. Nach § 4 Ziffer 2. der Verbandssatzung werden bei Tagungen der Mitgliederversammlung zwei Vertreter entsandt. Bei Tagungen der Kreis- und Bezirksverbände werden mindestens zwei Vertreter entsandt. Bei Tagungen der Kreis- und Bezirksverbände werden mindestens zwei Vertreter entsandt. Zu den entsandten Vertretern müssen zumindest der Hauptverwaltungsbeamte (Samtgemeindebürgermeister) und ein Ratsmitglied gehören. Das Mitglied bestimmt den Stimmführer.
§ 71 Abs. 6 NKomVG enthält die Regelung, dass der Rat in den Fällen, in denen mehrere unbesoldete Stellen gleicher Art zu besetzen oder ihre Besetzung vorzuschlagen hat, die Absätze 2, 3 und 5 entsprechend anwendbar sind (Verfahren Hare-Niemeyer). Gemäß § 71 Abs. 10 NKomVG kann der Rat ein von den Regelungen des Absatzes 6 abweichendes Verfahren beschließen; dieser Beschluss muss einstimmig sein.
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass neben dem Samtgemeindebürgermeister als 2. Vertreterin oder Vertreter ein Mitglied der SPD/Grüne-Gruppe für die Gremien des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes tätig werden sollte.
zu b)
Neben dieser satzungsmäßig vorgeschriebenen Vertretung ist für den Bereich des bisherigen Planungs-, Bau-, Feuerwehr- und Umweltausschusses (neu Ausschuss für Planen, Bauen, Umwelt und Brandschutz) freiwillig eine Abnahmekommission gebildet worden, die in der vergangenen Wahlperiode aus allen Mitgliedern dieses Ausschusses bestand.
zu c)
Der Samtgemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.12.2010 (SG/SGR/04/2010, Pkt. Ö 9) einstimmig beschlossen, dass die Samtgemeinde Fürstenau zum 01.01.2011 die Aufgabe „Förderung der Kinder in Tageseinrichtungen“ übernimmt. In der Samtgemeinde bestehen derzeit folgende Kindergärten:
1. Kath. Kindergarten „St. Katharina“, Fürstenau
2. Ev. Kindergarten „St. Georg“, Fürstenau
3. Kath. Kindergarten „St. Bartholomäus“, Fürstenau-Schwagstorf
4. Ev. Kindergarten, Bippen (mit Krippe)
5. Kath. Kindergarten „St. Servatius“, Berge
6. Kindergarten „Leuchtturm Berge e.V.“, Berge
Anmerkung:
Der Haushaltsplanentwurf des Vereins „Leuchtturm Berge e.V.“ bedarf der schriftlichen Zustimmung des Trägers. Daher sind keine Vertreter zu benennen.
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass für die Gremien der Kindergärten in der Stadt Fürstenau, in der Gemeinde Berge und in der Gemeinde Bippen jeweils der Samtgemeindebürgermeister und zwei Ratsmitglieder benannt werden sollten.
(Heyer) |
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(Selter) |
Fachbereich 1 |
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Samtgemeindebürgermeister |
Beschlussvorschlag:
- Die Benennung der Vertreterinnen bzw. Vertreter in den Gremien des
Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes wird wie folgt festgestellt:
1.
Samtgemeindebürgermeister
Peter Selter
2.
2. Alle Mitglieder des
Ausschusses für Planen, Bauen, Umwelt und Brandschutz
bilden die Abnahmekommission.
3. Die Benennung der Vertreterinnen bzw. Vertreter in den Gremien der Kindergärten
wird wie folgt festgestellt:
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
(Weymann)
Fachdienst II