Betreff
Benennung der Vorsitzenden und deren Stellvertreter für die Ausschüsse des Samtgemeinderates (§ 71 Abs. 8 NKomVG)
Vorlage
FG 10/032/2011
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Die Ausschussvorsitze werden den Fraktionen und Gruppen in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1, 2, 3 usw. ergeben (Verfahren nach d´Hondt). Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, das die oder der Ratsvorsitzende zu ziehen hat.

 

Die Fraktionen und Gruppen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden Ratsmitglieder.

 

Ausgehend von der Annahme, dass es im neuen Samtgemeinderat zur Bildung von zwei gleich straken Gruppen mit jeweils 13 Sitzen (CDU/UWG-Gruppe bzw. SPD/Grüne-Gruppe) kommen wird, ergeben sich nach der als Anlage beigefügten Berechnung gleiche Höchstzahlen, so dass das Los entscheiden würde.

 

Gemäß § 71 Abs. 10 NKomVG kann der Rat einstimmig ein von der Regelung des Absatzes 8 abweichendes Verfahren beschließen.

 

In der abgelaufenen Wahlperiode wurde daneben beschlossen, für jeden Ausschuss zwei Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter für die Ausschussvorsitzende/n zu benennen. Diese Positionen sind aber unabhängig vom Höchstzahlverfahren bestimmt worden.  


(Heyer)

 

(Selter)

Fachbereich 1

 

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlage

 


Beschlussvorschlag:

 

 1. Die Zuteilung der Ausschussvorsitze sowie die Benennung der Ausschussvorsitzenden wird         

     wie folgt festgelegt:

 

 

 

 

 

Zugriff

 

Vorsitzende/r

 

I.      Vertr.

 

II.    Vertr.

 

Schulaus-

schuss

 

 

 

 

Ausschuss für Planen, Bauen, Umwelt und Brandschutz

 

 

 

 

Ausschuss für Ordnung, Familie und Kultur

 

 

 

 

Ausschuss für Finanzen und Wirtschaftsförderung

 

 

 

 

 

 

 

2. Für jeden Fachausschuss werden zwei stellvertretende Vorsitzende bestimmt.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

 

(Weymann)

Fachdienst II