a)
Anzahl
und Bezeichnung der Ausschüsse
Gemäß § 71 Abs. 1 NKomVG kann der Rat aus der Mitte der Ratsfrauen und Ratsherren beratende Ausschüsse bilden. Welche Ausschüsse gebildet werden, wie ihre Aufgabenbereiche abgegrenzt sind, ist in das Ermessen des Samtgemeinderates gestellt.
In der abgelaufenen Legislaturperiode sind folgende 6 Ausschüsse gebildet worden:
1. Schulausschuss (13 Mitglieder + 3 Elternvertreter + 3 Lehrervertreter
+ 3 Schülervertreter)
2. Werksausschuss (11 Mitglieder)
3. Jugend- und Kulturausschuss (11 Mitglieder und 5 hinzugewählte beratende
Mitglieder)
4. Planungs-, Bau-, Feuerwehr- und Umweltausschuss (11 Mitglieder)
5. Finanz- und Rechungsprüfungsausschuss (11 Mitglieder)
6. Ausschuss für Entwicklung und Innovation (11 Mitglieder und 5 hinzugewählte beratende Mitglieder)
Mit Schreiben vom 10.10.2011 wurde allen Mitgliedern des Samtgemeinderates als Entwurf die Aufstellung über die Ausschüsse des Rates der Samtgemeinde Fürstenau und deren festgelegte Zuständigkeiten der Wahlperiode 2011-2016 übersandt. Damit werden konkrete Änderungen hinsichtlich der Anzahl der Ausschüsse (bisher: 6, neu: 4) sowie bei der Bezeichnung vorgeschlagen.
Die vorliegende Aufstellung enthält zu Ziffer 3. den Vorschlag, einem künftigen Ausschuss für Jugend, Kultur und Brandschutz u.a. die Zuständigkeit für die Aufgabe „Brandschutz“ zu übertragen. Hierzu ist mitgeteilt worden, dass diese Aufgabe in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Planen, Bauen und Umwelt (s. Ziffer 2 der Aufstellung) fallen sollte. Des Weiteren ist vorgetragen worden, dass der „Ausschuss für Bildung und Sport“ die bisherige Bezeichnung „Schulausschuss“ behalten und der „Ausschuss für Jugend und Kultur“ die Bezeichnung „Ausschuss für Ordnung, Familie und Kultur“ erhalten sollte. Daraus ergeben sich auch Änderungen bei der Bezeichnung der künftigen Ausschüsse, die nachfolgend im Beschlussvorschlag entsprechend berücksichtigt werden.
Beschlussvorschlag:
Für die Wahlperiode 2011/2016 werden folgende Ausschüsse gebildet:
1. Schulausschuss
2. Ausschuss für Planen, Bauen, Umwelt und Brandschutz
3. Ausschuss für Ordnung, Familie und Kultur
4. Ausschuss für Finanzen und Wirtschaftsförderung
b) Festlegung der Zuständigkeiten für die
einzelnen Ausschüsse
Die im Entwurf vorliegende Aufstellung enthält die neue Festlegung der Zuständigkeiten
für die unter dem vorstehenden Tagesordnungspunkt beschlossenen Ausschüsse.
Beschlussvorschlag:
Die Neuregelung der Zuständigkeiten in den einzelnen Ausschüssen wird entsprechend
dem von der Verwaltung mit Schreiben vom 10.10.2011 vorgelegten Entwurf unter
Berücksichtigung der zu a) erwähnten Änderungen beschlossen.
c) Anzahl der Mitglieder in den einzelnen
Ausschüssen
Die Entscheidung über die Größe der nach § 71 Abs.1 NKomVG gebildeten Ausschüsse liegt im Ermessen des Rates.
In den Ausschuss für Bildung und Sport (bisher Schulausschuss) sind nach § 110 Nds. Schulgesetz hinzugewählte stimmberechtigte Mitglieder zu entsenden. Die Anzahl bestimmt der Samtgemeinderat, jedoch müssen die Ratsmitglieder dieses Ausschusses in der Mehrheit sein. Mindestens müssen dem Ausschuss für Bildung und Sport je ein Vertreter der Lehrer, der Eltern und der Schüler angehören.
Beschlussvorschlag:
Die Anzahl der Mitglieder der gem. § 71 Abs. 1 NKomVG gebildeten Ausschüsse beträgt:
1. Schulausschuss = ____ Mitglieder
Dem Schulausschuss gehören gem. § 110 Nds. Schulgesetz
zusätzlich 3 Elternvertreter, 3 Lehrervertreter und 3 Schülervertreter
stimmberechtigt an.
2. Ausschuss für Planen, Bauen, Umwelt
und Brandschutz = ____ Mitglieder
3. Ausschuss für Ordnung, Familie und Kultur = ____ Mitglieder
Dem Ausschuss Ordnung, Familie und Kultur gehören gem. § 13 AG-KJHG zusätzlich bis zu 5 hinzuzuwählende beratende Mitglieder an.
4. Ausschuss für Finanzen und
Wirtschaftsförderung = ____ Mitglieder
d)
Feststellung
der Sitzverteilung
Gemäß § 71 Abs. 2 NKomVG legt der Rat die Zahl der Sitze in den Ausschüssen fest. Die Sitze eines jeden Ausschusses werden nach dem Verfahren Hare-Niemeyer entsprechend dem Verhältnis der Mitgliederzahl der einzelnen Fraktionen oder Gruppen zur Mitgliederzahl aller Fraktionen und Gruppen verteilt. Dabei erhält jede Fraktion oder Gruppe zunächst so viele Sitze, wie sich für sie ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile, die sich nach der Berechnung nach Satz 2 ergeben, auf die Fraktionen und Gruppen zu verteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los. Das Los zieht die oder der Vorsitzende der Vertretung. Die Fraktionen und Gruppen benennen die Mitglieder der Ausschüsse.
Die Verwaltung geht nach den ihr vorliegenden Informationen davon aus, dass es im neuen Samtgemeinderat zur Bildung von zwei Gruppen kommen wird:
a) CDU/UWG-Gruppe = 13 Sitze
b) SPD/Grüne-Gruppe = 13 Sitze
Bei einer Ausschussbesetzung mit 11 Mitgliedern ergeben sich für beide Gruppen jeweils 5 Mitglieder. Die Vergabe des 11. Sitzes erfolgt durch Losentscheid.
Bei einer Ausschussbesetzung mit 13 Mitgliedern ergeben sich für beide Gruppen jeweils 6 Mitglieder. Die Vergabe des 13. Sitzes erfolgt durch Losentscheid.
Gemäß § 71 Abs. 10 NKomVG kann der Rat einstimmig ein von den vorstehenden Regelungen abweichendes Verfahren beschließen.
Beschlussvorschlag:
Für die Besetzung der Ausschüsse wird die folgende Sitzverteilung festgestellt:
1. Schulausschuss (…. Mitglieder)
CDU/UWG-Gruppe = ...... Sitze
SPD/Grüne-Gruppe = ...... Sitze
2. Ausschuss für Planen, Bauen, Umwelt
und Brandschutz (.....) Mitglieder
CDU/UWG-Gruppe = ….. Sitze
SPD/Grüne-Gruppe = ...... Sitze
3 Ausschuss für Ordnung, Familie
und Kultur (…) Mitglieder
CDU/UWG-Gruppe = ...... Sitze
SPD/Grüne-Gruppe = ...... Sitze
4. Ausschuss für Finanzen
und Wirtschaftsförderung (……) Mitglieder
CDU/UWG-Gruppe = ……Sitze
SPD/Grüne-Gruppe = ……Sitze
e)
Benennung
der Mitglieder und Vertreter der einzelnen Ausschüsse
Entsprechend der Beschlüsse zu den Buchstaben a) bis d) dieser Vorlage hat der Rat abschließend die Besetzung der Ausschüsse festzustellen. Eine Regelung der Vertretung der Ausschussmitglieder schreibt das Gesetz dabei nicht vor; sie kann durch einen Einzelbeschluss des Rates vorgenommen werden.
Beschlussvorschlag:
I. Der Rat stellt folgende Besetzung der Ausschüsse fest:
1.
Schulausschuss
CDU/UWG-Gruppe
Mitglieder Vertreter
1. ____________________ ____________________
2. ____________________ ____________________
3. ____________________ ____________________
4. ____________________ ____________________
5. ____________________ ____________________
6. ____________________ ____________________
7. ____________________ ____________________
SPD/Grüne-Gruppe
Mitglieder Vertreter
1. ____________________ _____________________
2. ____________________ _____________________
3. ____________________ _____________________
4. ____________________ _____________________
5. ____________________ _____________________
6. ____________________ _____________________
7. ____________________ _____________________
2.
Ausschuss für Planen, Bauen, Umwelt und
Brandschutz
CDU/UWG-Gruppe
Mitglieder Vertreter
1. ____________________ _____________________
2. ____________________ _____________________
3. ____________________ _____________________
4. ____________________ _____________________
5. ____________________ _____________________
6. ____________________ _____________________
SPD/Grüne-Gruppe
Mitglieder Vertreter
1. ____________________ _____________________
2. ____________________ _____________________
3.____________________ _____________________
4. ____________________ _____________________
5. ____________________ _____________________
6. ___________________ _____________________
3.
Ausschuss für Ordnung, Familie und Kultur
CDU/UWG-Gruppe
Mitglieder Vertreter
1. ____________________ _____________________
2. ____________________ _____________________
3. ____________________ _____________________
4. ____________________ _____________________
5. ____________________ _____________________
6. ____________________ _____________________
SPD/Grüne-Gruppe
Mitglieder Vertreter
1. ____________________ _____________________
2. ____________________ _____________________
3.____________________ _____________________
4. ____________________ _____________________
5. ____________________ _____________________
6. ___________________ _____________________
4.
Ausschuss für Finanzen und
Wirtschaftsförderung
CDU/UWG-Gruppe
Mitglieder Vertreter
1. ____________________ _____________________
2. ____________________ _____________________
3. ____________________ _____________________
4. ____________________ _____________________
5. ____________________ _____________________
6. ____________________ _____________________
SPD/Grüne-Gruppe
Mitglieder Vertreter
1. ____________________ _____________________
2. ____________________ _____________________
3.____________________ _____________________
4. ____________________ _____________________
5. ____________________ _____________________
6. ___________________ _____________________
II. Alle Ratsmitglieder einer Gruppe sind berechtigt, sich den Fachausschüssen zu vertreten.
(Heyer) |
|
(Selter) |
Fachbereich 1 |
|
Samtgemeindebürgermeister |
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
(Weymann)
Fachdienst II