Betreff
Bildung der Ausschüsse des Samtgemeinderates (§ 71 NKomVG)
Vorlage
FG 10/031/2011
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

a)            Anzahl und Bezeichnung der Ausschüsse

 

Gemäß § 71 Abs. 1 NKomVG kann der Rat aus der Mitte der Ratsfrauen und Ratsherren beratende Ausschüsse bilden. Welche Ausschüsse gebildet werden, wie ihre Aufgabenbereiche abgegrenzt sind, ist in das Ermessen des Samtgemeinderates gestellt.

 

In der abgelaufenen Legislaturperiode sind folgende 6 Ausschüsse gebildet worden:

 

1.    Schulausschuss (13 Mitglieder + 3 Elternvertreter + 3 Lehrervertreter

+ 3 Schülervertreter)

2.    Werksausschuss (11 Mitglieder)

3.    Jugend- und Kulturausschuss (11 Mitglieder und 5 hinzugewählte beratende

Mitglieder)

4.    Planungs-, Bau-, Feuerwehr- und Umweltausschuss (11 Mitglieder)

5.    Finanz- und Rechungsprüfungsausschuss (11 Mitglieder)

6.    Ausschuss für Entwicklung und Innovation (11 Mitglieder und 5 hinzugewählte beratende Mitglieder)

 

 

 

Mit Schreiben vom 10.10.2011 wurde allen Mitgliedern des Samtgemeinderates als Entwurf die Aufstellung über die Ausschüsse des Rates der Samtgemeinde Fürstenau und deren festgelegte Zuständigkeiten der Wahlperiode 2011-2016 übersandt. Damit werden konkrete Änderungen hinsichtlich der Anzahl der Ausschüsse (bisher: 6, neu: 4) sowie bei der Bezeichnung vorgeschlagen.

 

Die vorliegende Aufstellung enthält zu Ziffer 3. den Vorschlag, einem künftigen Ausschuss für Jugend, Kultur und Brandschutz u.a. die Zuständigkeit für die Aufgabe „Brandschutz“ zu übertragen. Hierzu ist mitgeteilt worden, dass diese Aufgabe in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Planen, Bauen und Umwelt (s. Ziffer 2 der Aufstellung) fallen sollte. Des Weiteren ist vorgetragen worden, dass der „Ausschuss für Bildung und Sport“ die bisherige Bezeichnung „Schulausschuss“ behalten und der „Ausschuss für Jugend und Kultur“ die Bezeichnung „Ausschuss für Ordnung, Familie und Kultur“ erhalten sollte. Daraus ergeben sich auch Änderungen bei der Bezeichnung der künftigen Ausschüsse, die nachfolgend im Beschlussvorschlag entsprechend berücksichtigt werden.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Für die Wahlperiode 2011/2016 werden folgende Ausschüsse gebildet:

 

1.    Schulausschuss

2.    Ausschuss für Planen, Bauen, Umwelt und Brandschutz

3.    Ausschuss für Ordnung, Familie und Kultur

4.    Ausschuss für Finanzen und Wirtschaftsförderung

 

 

b)         Festlegung der Zuständigkeiten für die einzelnen Ausschüsse

           

            Die im Entwurf vorliegende Aufstellung enthält die neue Festlegung der Zuständigkeiten

            für die unter dem vorstehenden Tagesordnungspunkt beschlossenen Ausschüsse.

 

            Beschlussvorschlag:

 

            Die Neuregelung der Zuständigkeiten in den einzelnen Ausschüssen wird entsprechend

            dem von der Verwaltung mit Schreiben vom 10.10.2011 vorgelegten Entwurf unter

            Berücksichtigung der zu a) erwähnten Änderungen beschlossen.

 

 

c)         Anzahl der Mitglieder in den einzelnen Ausschüssen

 

Die Entscheidung über die Größe der nach § 71 Abs.1 NKomVG gebildeten Ausschüsse liegt im Ermessen des Rates.

 

In den Ausschuss für Bildung und Sport (bisher Schulausschuss) sind nach § 110 Nds. Schulgesetz hinzugewählte stimmberechtigte Mitglieder zu entsenden. Die Anzahl bestimmt der Samtgemeinderat, jedoch müssen die Ratsmitglieder dieses Ausschusses in der Mehrheit sein. Mindestens müssen dem Ausschuss für Bildung und Sport je ein Vertreter der Lehrer, der Eltern und der Schüler angehören.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Anzahl der Mitglieder der gem. § 71 Abs. 1 NKomVG gebildeten Ausschüsse beträgt:

 

            1. Schulausschuss                                                      =          ____ Mitglieder

                Dem Schulausschuss gehören gem. § 110 Nds. Schulgesetz

                zusätzlich 3 Elternvertreter, 3 Lehrervertreter und 3 Schülervertreter

                stimmberechtigt an.

 

            2. Ausschuss für Planen, Bauen, Umwelt

                und Brandschutz                                                     =          ____ Mitglieder

 

            3. Ausschuss für Ordnung, Familie und Kultur           =          ____ Mitglieder

Dem Ausschuss Ordnung, Familie und Kultur gehören gem. § 13 AG-KJHG zusätzlich bis zu 5 hinzuzuwählende beratende Mitglieder an.

 

4. Ausschuss für Finanzen und

                Wirtschaftsförderung                                              =          ____ Mitglieder

 

 

 

d)            Feststellung der Sitzverteilung

 

Gemäß § 71 Abs. 2 NKomVG legt der Rat die Zahl der Sitze in den Ausschüssen fest. Die Sitze eines jeden Ausschusses werden nach dem Verfahren Hare-Niemeyer entsprechend dem Verhältnis der Mitgliederzahl der einzelnen Fraktionen oder Gruppen zur Mitgliederzahl aller Fraktionen und Gruppen verteilt. Dabei erhält jede Fraktion oder Gruppe zunächst so viele Sitze, wie sich für sie ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile, die sich nach der Berechnung nach Satz 2 ergeben, auf die Fraktionen und Gruppen zu verteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los. Das Los zieht die oder der Vorsitzende der Vertretung. Die Fraktionen und Gruppen benennen die Mitglieder der Ausschüsse.

 

 

Die Verwaltung geht nach den ihr vorliegenden Informationen davon aus, dass es im neuen Samtgemeinderat zur Bildung von zwei Gruppen kommen wird:

 

                  a) CDU/UWG-Gruppe                        =          13 Sitze

                  b) SPD/Grüne-Gruppe                       =          13 Sitze

 

Bei einer Ausschussbesetzung mit 11 Mitgliedern ergeben sich für beide Gruppen jeweils 5 Mitglieder. Die Vergabe des 11. Sitzes erfolgt durch Losentscheid.

 

Bei einer Ausschussbesetzung mit 13 Mitgliedern ergeben sich für beide Gruppen jeweils 6 Mitglieder. Die Vergabe des 13. Sitzes erfolgt durch Losentscheid.

 

Gemäß § 71 Abs. 10 NKomVG kann der Rat einstimmig ein von den vorstehenden Regelungen abweichendes Verfahren beschließen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Für die Besetzung der Ausschüsse wird die folgende Sitzverteilung festgestellt:

 

1.    Schulausschuss (…. Mitglieder)

 

CDU/UWG-Gruppe          =                      ...... Sitze

 

SPD/Grüne-Gruppe          =                      ...... Sitze

 

 

                                    2.   Ausschuss für Planen, Bauen, Umwelt

                              und Brandschutz (.....) Mitglieder

 

                              CDU/UWG-Gruppe          =                      ….. Sitze

 

                              SPD/Grüne-Gruppe          =                      ...... Sitze

 

 

3      Ausschuss für Ordnung, Familie

und Kultur (…) Mitglieder

 

CDU/UWG-Gruppe          =                      ...... Sitze

 

SPD/Grüne-Gruppe          =                      ...... Sitze

 

 

 

                                    4.   Ausschuss für Finanzen

                                          und Wirtschaftsförderung (……) Mitglieder

 

                                          CDU/UWG-Gruppe          =                      ……Sitze

 

                                          SPD/Grüne-Gruppe          =                      ……Sitze

 

 

e)            Benennung der Mitglieder und Vertreter der einzelnen Ausschüsse

 

Entsprechend der Beschlüsse zu den Buchstaben a) bis d) dieser Vorlage hat der Rat abschließend die Besetzung der Ausschüsse festzustellen. Eine Regelung der Vertretung der Ausschussmitglieder schreibt das Gesetz dabei nicht vor; sie kann durch einen Einzelbeschluss des Rates vorgenommen werden.

 

Beschlussvorschlag:

 

I.              Der Rat stellt folgende Besetzung der Ausschüsse fest:

 

1.    Schulausschuss

 

CDU/UWG-Gruppe

 

            Mitglieder                                Vertreter

 

1. ____________________                ____________________

 

2. ____________________                ____________________

 

3. ____________________                ____________________

 

4. ____________________                ____________________

 

5. ____________________                ____________________

 

6. ____________________                ____________________

 

7. ____________________                ____________________

 

 

SPD/Grüne-Gruppe

 

            Mitglieder                                Vertreter

 

1. ____________________                _____________________

 

2. ____________________                _____________________

 

3. ____________________                _____________________

 

4. ____________________                _____________________

 

5. ____________________                _____________________

 

6. ____________________                _____________________

 

7. ____________________                _____________________

 

 

2.    Ausschuss für Planen, Bauen, Umwelt und Brandschutz

 

CDU/UWG-Gruppe

 

            Mitglieder                                Vertreter

 

1. ____________________                _____________________

 

2. ____________________                _____________________

 

3. ____________________                _____________________

 

4. ____________________                _____________________

 

5. ____________________                _____________________

 

6. ____________________                _____________________

 

 

SPD/Grüne-Gruppe                           

 

            Mitglieder                                Vertreter

 

1. ____________________                _____________________

 

2. ____________________                _____________________

 

3.____________________                 _____________________

 

4. ____________________                _____________________

 

5. ____________________                _____________________

 

6. ___________________                  _____________________

 

 

3.    Ausschuss für Ordnung, Familie und Kultur

 

CDU/UWG-Gruppe

 

            Mitglieder                                Vertreter

 

1. ____________________                _____________________

 

2. ____________________                _____________________

 

3. ____________________                _____________________

 

4. ____________________                _____________________

 

5. ____________________                _____________________

 

6. ____________________                _____________________

 

 

SPD/Grüne-Gruppe                           

 

            Mitglieder                                Vertreter

 

1. ____________________                _____________________

 

2. ____________________                _____________________

 

3.____________________                 _____________________

 

4. ____________________                _____________________

 

5. ____________________                _____________________

 

6. ___________________                  _____________________

 

 

4.    Ausschuss für Finanzen und Wirtschaftsförderung

 

CDU/UWG-Gruppe

 

            Mitglieder                                Vertreter

 

1. ____________________                _____________________

 

2. ____________________                _____________________

 

3. ____________________                _____________________

 

4. ____________________                _____________________

 

5. ____________________                _____________________

 

6. ____________________                _____________________

 

 

SPD/Grüne-Gruppe                           

 

            Mitglieder                                Vertreter

 

1. ____________________                _____________________

 

2. ____________________                _____________________

 

3.____________________                 _____________________

 

4. ____________________                _____________________

 

5. ____________________                _____________________

 

6. ___________________                  _____________________

 

 

II.            Alle Ratsmitglieder einer Gruppe sind berechtigt, sich den Fachausschüssen zu vertreten.

 

 

 


(Heyer)

 

(Selter)

Fachbereich 1

 

 

Samtgemeindebürgermeister

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

 

(Weymann)

Fachdienst II