Betreff
Bildung des Samtgemeindeausschusses (§ 75 Abs. 1 NKomVG)
Vorlage
FG 10/030/2011
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Die Bildung des Samtgemeindeausschusses erfolgt gemäß § 75 Abs. 1 NKomVG  in der konstituierenden Sitzung des Rates nach den Vorschriften über die Bildung der Ausschüsse (§ 71 Abs. 2, 3, 4 Sätze 1 und 2, Abs. 4 NKomVG). Die Sitze der Beigeordneten werden nach dem Verfahren Hare-Niemeyer auf die Vorschläge der Fraktionen und Gruppen verteilt. Eine Anrechnung des Bürgermeisters findet nicht statt, da er keiner Fraktion oder Gruppe angehört.

 

Bei dem Verfahren Hare-Niemeyer wird zur Ermittlung der Zahl der auf eine Fraktion oder Gruppe entfallenden Ausschusssitze die Zahl der Mitglieder der jeweiligen Fraktion oder Gruppe dividiert durch die Zahl der Mitglieder aller Fraktionen und Gruppen und das Ergebnis multipliziert mit der Gesamtzahl der zu vergebenden Ausschusssitze; jede Fraktion oder Gruppe erhält so viele Sitze wie sich für sie ganze Zahlen (vor dem Komma) ergeben und verbleibende Sitze werden nach den höchsten Zahlenbruchteilen (nach dem Komma) verteilt. Wenn dabei eine Fraktion oder Gruppe mit absoluter Mehrheit im Rat diese Mehrheit nicht auch im Ausschuss erhält, wird ihr vor Verteilung von Sitzen nach Zahlenbruchteilen zunächst ein zusätzlicher Sitz zugeteilt.

 

Die Verwaltung geht nach den ihr vorliegenden Informationen davon aus, dass es im neuen Samtgemeinderat zur Bildung von zwei Gruppen kommen wird:

 

            a) CDU/UWG-Gruppe            =                      13 Sitze

            b) SPD/Grüne-Gruppe           =                      13 Sitze

 

Bei einer Beigeordnetenzahl von 6 und Bildung von zwei Gruppen ergeben sich für beide Gruppen jeweils 3 Mitglieder. Bei einer Erhöhung der Zahl der Beigeordneten um zwei entsprechend der Beschlussvorlage zu Punkt Ö 11) ergeben sich für beide Gruppen jeweils 4 Mitglieder.

 

Die Berechnungsalternativen sind anliegend beigefügt.

 

 


(Heyer)    

 

(Selter)

Fachbereich 1

 

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Samtgemeinde Fürstenau bestimmt auf Vorschlag der CDU/UWG-Gruppe und der SPD/Grüne-Gruppe folgende Ratsmitglieder für die Dauer der Wahlperiode als Beigeordnete:

 

Beigeordnete der CDU/UWG-Gruppe:

                       

                        ______________________________

 

                        ______________________________

 

                        ______________________________

 

                        ______________________________

 

 

 

                        Beigeordnete der SPD/Grüne-Gruppe

 

                        ______________________________

 

                        ______________________________

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

 

(Weymann)

Fachdienst II