Gemäß § 57 Abs. 1 NKomVG können sich zwei oder mehr Ratsfrauen und Ratsherren zu einer Fraktion oder Gruppe zusammenschließen. Die Feststellung der Stärke der jeweiligen Fraktionen oder Gruppen ist wichtig für die Zusammensetzung des Samtgemeindeausschusses sowie der Fachausschüsse. Ferner richtet sich die Verteilung der Ausschussvorsitze nach der Stärke einer Fraktion oder Gruppe.
Mitglieder einer Fraktion oder Gruppe können nur Ratsfrauen oder Ratsherren sein. Als kommunaler Beamter kann der Bürgermeister aus Rechtsgründen (Art. 33 Abs. 5 GG) nicht Mitglied einer Fraktion oder Gruppe sein.
Die Parteien bzw. die Unabhängige Wählergemeinschaft haben bei der Wahl am 11. September 2011 folgende Sitze im Samtgemeinderat errungen:
CDU 12 Sitze
SPD 12 Sitze
Grüne 1 Sitz
UWG 1 Sitz
Gemäß § 19 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Rats und der Ausschüsse der Samtgemeinde Fürstenau hat jede Fraktion und jede Gruppe eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden und eine/einen oder mehrere stellvertretende(n) Vorsitzende(n). Die Bildung einer Fraktion oder Gruppe ist zur ersten (konstituierenden) Sitzung des Rates von der/dem Vorsitzenden der Fraktion oder Gruppe dem Samtgemeindebürgermeister/der Samtgemeindebürgermeisterin schriftlich anzuzeigen, der/die die Sitzungsleiterin/den Sitzungsleiter unterrichtet. Dabei sind neben der Bezeichnung der Fraktion oder Gruppe die Namen der/des Vorsitzenden der Fraktion oder Gruppe, ihrer/seiner Stellvertreterin/Stellvertreter und aller der Fraktion oder Gruppen angehörenden Ratsfrauen und Ratsherren anzugeben.
Die Verwaltung geht nach den ihr vorliegenden Informationen davon aus, dass es im neuen Samtgemeinderat zur Bildung von zwei Gruppen kommen wird:
a) CDU/UWG-Gruppe = 13 Sitze
b) SPD/Grüne-Gruppe = 13 Sitze
Der/Die Ratsvorsitzende stellt folgende Fraktions- bzw. Gruppenbildung fest:
Fraktion/Gruppe (Bezeichnung)
_________________________ _____ Mitglieder
Fraktion/Gruppe (Bezeichnung)
________________________ _____ Mitglieder
Als Fraktions- bzw. Gruppenvorsitzende werden von den Fraktionen bzw. Gruppen benannt:
Fraktion/Gruppe (Bezeichnung)
_________________________ Vorsitzende(r) ____________________
Vertreter(in) ___________________
Fraktion/Gruppe (Bezeichnung)
_________________________ Vorsitzende(r) ___________________
Vertreter(in) ____________________
(Heyer) |
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(Selter) |
Fachbereich 1 |
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Samtgemeindebürgermeister |
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
(Weymann)
Fachdienst II