Betreff
Feststellung der Fraktionen bzw. Gruppen und Anzahl ihrer Mitglieder (§ 57 NKomVG)
Vorlage
FG 10/027/2011
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Gemäß § 57 Abs. 1 NKomVG können sich zwei oder mehr Ratsfrauen und Ratsherren zu einer Fraktion oder Gruppe zusammenschließen. Die Feststellung der Stärke der jeweiligen Fraktionen oder Gruppen ist wichtig für die Zusammensetzung des Samtgemeindeausschusses sowie der Fachausschüsse. Ferner richtet sich die Verteilung der Ausschussvorsitze nach der Stärke einer Fraktion oder Gruppe.

 

Mitglieder einer Fraktion oder Gruppe können nur Ratsfrauen oder Ratsherren sein. Als kommunaler Beamter kann der Bürgermeister aus Rechtsgründen (Art. 33 Abs. 5 GG) nicht Mitglied einer Fraktion oder Gruppe sein.

 

Die Parteien bzw. die Unabhängige Wählergemeinschaft haben bei der Wahl am 11. September 2011 folgende Sitze im Samtgemeinderat errungen:

 

                        CDU    12 Sitze

                        SPD    12 Sitze

                        Grüne    1 Sitz

                        UWG     1 Sitz

 

Gemäß § 19 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Rats und der Ausschüsse der Samtgemeinde Fürstenau hat jede Fraktion und jede Gruppe eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden und eine/einen oder mehrere stellvertretende(n) Vorsitzende(n). Die Bildung einer Fraktion oder Gruppe ist zur ersten (konstituierenden) Sitzung des Rates von der/dem Vorsitzenden der Fraktion oder Gruppe dem Samtgemeindebürgermeister/der Samtgemeindebürgermeisterin schriftlich anzuzeigen, der/die die Sitzungsleiterin/den Sitzungsleiter unterrichtet. Dabei sind neben der Bezeichnung der Fraktion oder Gruppe die Namen der/des Vorsitzenden der Fraktion oder Gruppe, ihrer/seiner Stellvertreterin/Stellvertreter und aller der Fraktion oder Gruppen angehörenden Ratsfrauen und Ratsherren anzugeben.

 

Die Verwaltung geht nach den ihr vorliegenden Informationen davon aus, dass es im neuen Samtgemeinderat zur Bildung von zwei Gruppen kommen wird:

 

            a) CDU/UWG-Gruppe                        =                      13 Sitze

            b) SPD/Grüne-Gruppe                       =                      13 Sitze

 

 

Der/Die Ratsvorsitzende stellt folgende Fraktions- bzw. Gruppenbildung fest:

 

Fraktion/Gruppe (Bezeichnung)

 

 

_________________________                      _____ Mitglieder

 

Fraktion/Gruppe (Bezeichnung)

 

 

________________________                        _____ Mitglieder

 

 

 

 

 

 

 

Als Fraktions- bzw. Gruppenvorsitzende werden von den Fraktionen bzw. Gruppen benannt:

 

 

Fraktion/Gruppe (Bezeichnung)

 

_________________________                      Vorsitzende(r) ____________________

 

 

                                                                        Vertreter(in)     ___________________

 

 

Fraktion/Gruppe (Bezeichnung)

 

 

_________________________                      Vorsitzende(r) ___________________

 

 

                                                                        Vertreter(in) ____________________


(Heyer)    

 

(Selter)

Fachbereich 1

 

Samtgemeindebürgermeister

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

 

(Weymann)

Fachdienst II