Aufgrund der Vorschrift des § 13 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes vom 05.02.1993 (AG KJHG) – Nds. GVBl. S. 45 – ist beschlossen worden, dass dem Ausschuss für Ordnung, Familie und Kultur fünf beratende Mitglieder hinzugewählt werden.
Die Verwaltung schlägt vor, in der kommenden Wahlperiode den Ausschuss für Ordnung, Familie und Kultur um bis zu fünf beratende Mitglieder zu erweitern.
Da die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe in der Samtgemeinde Fürstenau noch gebeten werden müssen, entsprechende Vorschläge zu unterbreiten, wird eine Zusammenstellung über diejenigen Personen, die sich bereit erklärt haben, eine Berufung in den Ausschuss für Ordnung, Familie und Kultur anzunehmen, zum nächstmöglichen Zeitpunkt dem Samtgemeindeausschuss vorgelegt.
(Heyer) |
|
(Selter) |
Fachbereich 1 |
|
Samtgemeindebürgermeister |
Beschlussvorschlag:
1.
Dem
Ausschuss für Ordnung, Familie und Kultur sind bis zu fünf beratende Mitglieder
hinzuzuwählen.
2.
Die von
den Trägern der freien Jugendhilfe noch vorzuschlagenden Personen werden als
Mitglieder in den Ausschuss für Ordnung, Familie und Kultur berufen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
(Weymann)
Fachdienst II