Betreff
Kindertagesstättenplan 2005 - 2015 für den Bereich der Stadt Fürstenau
Vorlage
FB 3/015/2005
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Landkreis Osnabrück hat die Kindertagesstättenplanung 2005 bis 2015 Anfang Juli 2005  übersandt. Die für die Stadt Fürstenau relevanten Unterlagen sind als Anlage beigefügt.

 

Die wesentlichen Grundlagedaten sind vom Landkreis Osnabrück mit der Verwaltung bereits im Vorfeld abgestimmt worden. Im Zuge dieser Abstimmung ist dabei ist einvernehmlich festgestellt worden, dass der Prozentsatz der Bedarfsquote für die Vierjährigen von 70 v.H. auf 75 v.H. erhöht werden müsste aufgrund der tatsächlichen Belegungszahlen. Durch Ratsbeschluss vom 28. Juni 2005  (St/StR/003/2005 S. 4) ist diese Feststellung nunmehr in die gemeindebezogene Bedarfquote aufgenommen worden. Unmittelbare Auswirkungen auf die Belegungszahlen und die Anzahl der Gruppen  hat dieser Beschluss jedoch nicht.

 Außerdem ist zwischenzeitlich von der Landesschulbehörde die Betriebserlaubnis für die Einrichtung einer Integrativgruppe im Kath. Kindergarten St. Katharina, Fürstenau, genehmigt worden.  Somit können ab August 2005 statt 285 noch 278 Kindergartenplätze vergeben werden. Zurzeit sind in allen drei Kindergärten insgesamt 268 Plätze belegt.

Durch die rückläufige Geburtenrate wird in den nächsten Jahren der Überhang an freien Kindergartenplätzen von derzeit 38 auf 74 steigen. Allerdings ist auch festzustellen, dass nach der vom Landreis Osnabrück aufgestellten langfristigen Geburtenprognose ab dem  Jahr 2009/10 die Jahrgangsstärke wieder steigen wird. Inwieweit diese Entwicklung mit den tatsächlichen Geburten übereinstimmt, bleibt abzuwarten.


(Weymann)

 

(Kamlage)

Fachdienst II

 

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf der Kindergartentagesstättenplanung 2005 bis 2015 wird zur Kenntnis genommen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Auswirkungen der  Kindertagesstättenplanung  haben keine zusätzlichen Kosten zur Folge.

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II