Der Rat der Stadt Fürstenau hat in seiner Sitzung am 12.04.2011 dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 61 „Freizeit- und Ferienpark“ zugestimmt. Auf dieser Grundlage wurde die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB parallel durchgeführt. Aufgrund einer Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde wurde der Geltungsbereich des B-Plans um 0,2 ha auf nunmehr 49,5 ha reduziert. Die erneute Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange wird derzeit durchgeführt.
Die Ergebnisse der Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung werden in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vorgestellt.
(Wagener) |
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(Selter) |
Fachbereich 5 |
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Stadtdirektor |
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird in der Sitzung formuliert.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
(Weymann)
Fachdienst II