Betreff
Widmung von Straßen für den öffentlichen Verkehr
Vorlage
FG 70/017/2011
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

 Max-Kluge-Straße

 

Die Max-Kluge-Straße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 48 „Östlich Konrad-Adenauer-Straße“ (Gemarkung Fürstenau, Flur 15, Flurstücke 673/1, 682/1 und  677/1 - insgesamt 299 m) wurde verkehrssicher ausgebaut, so dass diese Straße dem öffentlichen Verkehr zu widmen ist.

 

Träger der Baulast ist die Stadt Fürstenau

 

Die Straßenfläche befindet sich im Eigentum der Stadt Fürstenau

 

Widmungsbeschränkung

 

Das Flurstück 677/1, Gemarkung Fürstenau, Flur 15, ist nur für den Fußgänger- und Radfahrverkehr zugelassen, mit Ausnahme der Befahrbarkeit zugunsten der Grundstücke der Gemarkung Fürstenau, Flur 15, Flurstücke 679/1 und 679/2.

 

 

Paul-Landwehr-Straße

 

Die Paul-Landwehr-Straße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 48 „Östlich Konrad-Adenauer-Straße“ (Gemarkung Fürstenau, Flur 15, Flurstücke 646, 650, 670 und 693 -insgesamt 482 m) wurde verkehrssicher ausgebaut, so dass diese Straße dem öffentlichen Verkehr zu widmen ist.

 

Träger der Baulast ist die Stadt Fürstenau

 

Die Straßenfläche befindet sich im Eigentum der Stadt Fürstenau

 

Widmungsbeschränkung

 

Das Flurstück 693, Gemarkung Fürstenau, Flur 15, ist nur für den Fußgänger- und Radfahrverkehr zugelassen.

 

 

Willy-Batta-Straße

 

Die Willy-Batta-Straße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 48 „Östlich Konrad-Adenauer-Straße“ (Gemarkung Fürstenau, Flur 15, Flurstücke  689, 697, 706 und 725 - insgesamt 506 m) wurde verkehrssicher ausgebaut, so dass diese Straße dem öffentlichen Verkehr zu widmen ist.

 

Träger der Baulast ist die Stadt Fürstenau

 

Die Straßenfläche befindet sich im Eigentum der Stadt Fürstenau

 

 

Fritz-Wilmering-Straße

 

Die Fritz-Wilmering-Straße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 48 „Östlich Konrad-Adenauer-Straße“ (Gemarkung Fürstenau, Flur 15, Flurstücke 615, und 625 - insgesamt 289 m) wurde verkehrssicher ausgebaut, so dass diese Straße dem öffentlichen Verkehr zu widmen ist.

 

Träger der Baulast ist die Stadt Fürstenau

 

Die Straßenfläche befindet sich im Eigentum der Stadt Fürstenau

 

 

Ettenfelder Straße

 

Die Ettenfelder Straße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 48 „Östlich Konrad-Adenauer-Straße“, beginnend im Einmündungsbereich der Frommeyerstraße bis zum Hausgrundstück Ettenfelder Straße 43 (Gemarkung Fürstenau, Flur 15, Flurstücke 736/1 tlw., 765, 754 und 743 insgesamt 463 m) wurde verkehrssicher ausgebaut, so dass diese Straße dem öffentlichen Verkehr zu widmen ist.

 

Träger der Baulast ist die Stadt Fürstenau

 

Die Straßenfläche befindet sich im Eigentum der Stadt Fürstenau


(Roelfes)

(Kolosser)

(Selter)

Fachbereich 6

Fachdienst III

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

Die nachfolgend aufgeführten Straßen sind gemäß § 6 i. V. m. § 47 Ziff. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) dem öffentlichen Verkehr als „Ortsstraße“ zu widmen:

 

 

1.  die Max-Kluge-Straße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 48 „Östlich Konrad-Adenauer-Straße“ (Gemarkung Fürstenau, Flur 15, Flurstücke 673/1, 682/1 und  677/1 - insgesamt 299 m)

 

Widmungsbeschränkung

 

Das Flurstück 677/1, Gemarkung Fürstenau, Flur 15, ist nur für den Fußgänger- und Radfahrverkehr zugelassen, mit Ausnahme der Befahrbarkeit zugunsten der Grundstücke der Gemarkung Fürstenau, Flur 15, Flurstücke 679/1 und 679/2.

 

 

2.  die Paul-Landwehr-Straße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 48 „Östlich Konrad-Adenauer-Straße“ (Gemarkung Fürstenau, Flur 15, Flurstücke 646, 650, 670 und 693 - insgesamt 482 m)

 

Widmungsbeschränkung

 

Das Flurstück 693, Gemarkung Fürstenau, Flur 15, ist nur für den Fußgänger- und Radfahrverkehr zugelassen.

 

 

3.  die Willy-Batta-Straße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 48 „Östlich Konrad-Adenauer-Straße“ (Gemarkung Fürstenau, Flur 15, Flurstücke  689, 697, 706 und 725 - insgesamt 506 m)

 

 

4.  die Fritz-Wilmering-Straße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 48 „Östlich Konrad-Adenauer-Straße“ (Gemarkung Fürstenau, Flur 15, Flurstücke 615, und 625 - insgesamt 289 m)

 

 

5.  die Ettenfelder Straße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 48 „Östlich Konrad-Adenauer-Straße“ beginnend im Einmündungsbereich der Frommeyerstraße bis zum Hausgrundstück Ettenfelder Straße 43 (Gemarkung Fürstenau, Flur 15, Flurstücke 736/1 tlw., 765, 754 und 743 - insgesamt 463 m).


Finanzielle Auswirkungen:

 

- keine -

 

 

(Richter)

Fachdienst II