Betreff
Berufung der Samtgemeindewahlleitung und der Stellvertretung
Vorlage
FB 2/006/2005
Aktenzeichen
Kommunalwahl 2006
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Zur Ausübung des Amtes als Samtgemeindewahlleiter und Stellvertreter kann die Vertretung (Rat der Samtgemeinde Fürstenau) gemäß § 9 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) zur Wahrung der Neutralität und Objektivität Bedienstete der Samtgemeinde Fürstenau berufen.


(Stünkel)

(Selter)

(Kamlage)

Fachbereich 2

Fachdienst I

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen


Beschlussvorschlag:

 

als Empfehlung an der Rat der Samtgemeinde Fürstenau

 

Zum Samtgemeindewahlleiter der Samtgemeinde Fürstenau für die Kommunalwahlen 2006 wird Samtgemeindeoberamtsrat Paul Weymann berufen.

 

Zum Stellvertreter des Samtgemeindewahlleiters der Samtgemeinde Fürstenau für die Kommunalwahlen 2006 wird Samtgemeindeamtmann Franz Kormann berufen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

 

(Weymann)

Fachdienst II