Am
21.10.1993 wurde der Verein "Kuhlhoff Bippen e.V.“ gegründet.
Da
die Einrichtung und der Betrieb eine Größe erreicht hat, die im Rahmen dieses
Vereins nicht mehr ausreichend verantwortlich zu handhaben ist, wurde über eine
Neustrukturierung nachgedacht. Hierbei erfolgte eine Beratung durch
Rechtsanwältin Pohl, Kanzlei Am Stadtgraben, Münster.
Von
Rechtsanwältin Pohl wird vorgeschlagen, eine gemeinnützige GmbH (gGmbH) zu
gründen. Die
gGmbH ist eine Gesellschaft mit
beschränkter Haftung, der besondere Steuervergünstigungen gewährt werden. Die
gGmbH wird von bestimmten Steuern ganz oder teilweise befreit, sofern ihre
Satzung und tatsächliche Geschäftsführung den Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts
entsprechen.
Ein Vorteil
der gGmbH ist die Beschränkung der Haftung auf das Gesellschaftervermögen.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Geschäfte effizienter zu führen, da
nicht jedes Mitglied –wie beim Verein- an den Entscheidungen teilhaben muss,
sondern nur die Gesellschafter entscheiden.
Der Geschäftsführer
der gGmbH erhält die Weisungen von der Gesellschafterversammlung.
Gesellschafter
der Kuhlhoff Bippen gGmbH sollten der Förderverein Kuhlhoff Bippen e.V., der
aus dem jetzigen Verein Kuhlhoff Bippen e.V. fortgeführt wird, die Gemeinde
Bippen und die Samtgemeinde Fürstenau sein.
Das
Stammkapital sollte 25.000 € betragen und setzt sich wie folgt zusammen:
Förderverein Kuhlhoff Bippen e.V. 15.000 €
Gemeinde Bippen 5.000
€
Samtgemeinde Fürstenau 5.000
€
Das
Stimmrecht der Gesellschafter richtet sich nach ihrem Anteil am Stammkapital.
Je 5.000 € könnte eine Stimme gewährt werden.
Die Gemeinde
Bippen würde für ihren ausstehenden Teil der Stammeinlage die erforderliche
Sicherheit bestellen. Für die Samtgemeinde Fürstenau würde der Förderverein
Kuhlhoff Bippen e.V. das Stammkapital zur Verfügung stellen.
Die
eingeworbenen Mittel des Fördervereins Kuhlhoff Bippen e.V. würden auf die
gGmbH übertragen. Darüber hinaus würde eine inhaltliche und personelle
Unterstützung von fachlich kompetenten Mitgliedern des Fördervereins erfolgen.
Die Gemeinde
Bippen würde als Eigentümer die Gebäude kostenlos zur Verfügung stellen.
Die
Samtgemeinde Fürstenau würde für die Abwicklung der Geschäftsführertätigkeit
eine personelle Unterstützung im Umfang von wöchentlich 20 Stunden
bereitstellen. Dieser Umfang entspricht dem Arbeitseinsatz, der heute bereits
durch den Geschäftsführer des Vereins, Herrn Jugendpfleger Alfons Julius
Zweck
der Gesellschaft ist die Förderung regionaler Projekte in den Bereichen Bildung
und Erziehung, Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutz, Kunst und Kultur,
traditionelles Brauchtum, Förderung eines demokratischen Staatswesens und
Förderung des dörflichen Lebens sowie der Völkerverständigung.
Der
Verein Kuhlhoff Bippen e.V. hat bereits in seiner Hauptversammlung am
08.06.2010 beschlossen, dass Maßnahmen zur Gründung einer gGmbH eingeleitet
werden sollen.
Im
Raum steht weiterhin der Lernstandort Grafelder Moor / Stift Börstel, der
zurzeit neben dem Kuhlhoff Bippen unter dem Regionalen Umweltbildungszentrum
Osnabrücker Nordland geführt wird. Diesbezüglich müssen noch Gespräche, insbesondere
mit Äbtissin Rook, Stift Börstel, geführt werden.
(Klausing) |
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(Selter) |
Fachbereich 4 |
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Samtgemeindebürgermeister |
Anlage
Beschlussvorschlag:
1.
Die Samtgemeinde Fürstenau wird ein Gesellschafter der neu zu gründenden
Kuhlhoff Bippen gGmbH. Das Stammkapital in Höhe von 5.000 € wird vom
Förderverein Kuhlhoff Bippen e.V., der sich aus dem jetzigen Verein Kuhlhoff
Bippen e.V. bildet, übernommen.
2.
Für die Abwicklung der Geschäftsführertätigkeit stellt die
Samtgemeinde Fürstenau eine personelle Unterstützung im Umfang von wöchentlich
20 Stunden bereit.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten stehen im Rahmen der Gesamtdeckung zur Verfügung.
(Richter)
Fachdienst II