Der Rat der Stadt Fürstenau hat in seiner Sitzung am 23.03.2004 (R. Nr. 1/2004, Pkt. 9, S. 4) beschlossen, für den Bereich des ehemaligen Grundstücks „Nowist“ einschließlich des Grundstücks Kamphaus, Flurstück 40/4, einen qualifizierten Bebauungsplan Nr. 58 „Pottebruch/Schwarzer Weg“ aufzustellen mit der Festsetzung Mischgebiet.
Die Samtgemeinde wird gebeten, den Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern. In die 39. Änderung ist die gesamte im Ursprungsplan ausgewiesene Gewerbefläche mit einzubeziehen, um den Bereich insgesamt neu zu ordnen.
(Kolosser) |
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(Kamlage) |
Fachdienst III |
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Samtgemeindebürgermeister |
Anlagen
Geltungsbereich der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes
Beschlussvorschlag:
Für die im
Ursprungs-Flächennutzungsplan ausgewiesene Gewerbefläche im Bereich des
ehemaligen Grundstücks „Nowist“ ist eine 39. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Samtgemeinde Fürstenau aufzustellen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten entstehen erst bei der Auftragsvergabe
(Weymann)
Fachdienst II