Betreff
39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau
Vorlage
FB 5/057/2005
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Rat der Stadt Fürstenau hat in seiner Sitzung am 23.03.2004 (R. Nr. 1/2004, Pkt. 9, S. 4) beschlossen, für den Bereich des ehemaligen Grundstücks „Nowist“ einschließlich des Grundstücks Kamphaus, Flurstück 40/4, einen qualifizierten Bebauungsplan Nr. 58 „Pottebruch/Schwarzer Weg“ aufzustellen mit der Festsetzung Mischgebiet.

 

Die Samtgemeinde wird gebeten, den Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern. In die 39. Änderung ist die gesamte im Ursprungsplan ausgewiesene Gewerbefläche mit einzubeziehen, um den Bereich insgesamt neu zu ordnen.

 

 


(Kolosser)

 

(Kamlage)

Fachdienst III

 

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen

 

Geltungsbereich der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes


Beschlussvorschlag:

 

Für die im Ursprungs-Flächennutzungsplan ausgewiesene Gewerbefläche im Bereich des ehemaligen Grundstücks „Nowist“ ist eine 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau aufzustellen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten entstehen erst bei der Auftragsvergabe

 

 

(Weymann)

Fachdienst II