Betreff
Verringerung des Rates der Samtgemeinde Fürstenau
Vorlage
G 32/001/2005
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

 

Die NGO bietet seit dem Änderungsgesetz 2001 (am 01.04.2001 in Kraft getreten) gemäß § 32 Absatz 2 NGO die Möglichkeit, durch Satzung die Zahl der Ratsmitglieder um 2, 4 oder 6 zu verringern.

 

Diese neue Möglichkeit sollte der Problematik Rechnung tragen, dass es den Parteien immer schwieriger fällt, Kandidaten für die Kommunalwahlen zu gewinnen. Die dazu vorgeschriebene Satzung hat keine Dauerwirkung, sie gilt nur für eine Wahlperiode.

 

Die Satzung muss spätestens 18 Monate vor dem Ende der laufenden Wahlperiode (zum 30.04.2005) wirksam werden. Diese Frist dient dem Vertrauensschutz, eine erlassene Satzung kann nach diesem Termin nicht mehr aufgehoben werden.

 

Der Beschluss bedarf der Mehrheit der Mitglieder (17 Stimmen) des Rates.

                  

Bei der Größe der Samtgemeinde Fürstenau sind 32 Ratsfrauen und Ratsherren zu wählen (zwischen 15.001 bis 20.000 Einwohnern). Die Anzahl der Ratsmitglieder könnte durch Satzung auf 30, 28 oder 26 verringert werden.

 

Eine Verringerung des Rates kann auch zur Konsolidierung des Haushaltes beitragen. Aufwandsentschädigungen und sonstige Nebenkosten werden eingespart. Zusätzlich verringern sich die Sachkosten, z.B. Anzahl der Kopien, geringerer Zeitaufwand, niedrigere Portokosten usw.

 

Mitgliederzahl des Samtgemeindeausschusses

 

Eine Verringerung des Rates hat keine Auswirkungen auf die Anzahl der Beigeordneten des Samtgemeindeausschusses. Nach § 56 Abs. 2 NGO beträgt die Zahl der Beigeordneten bei 26 bis 36 Ratsfrauen/Ratsherren 6. Der Rat der Samtgemeinde Fürstenau hat bisher jeweils den Beschluss gefasst, die Zahl der Beigeordneten für die Dauer der Wahlperiode um 2 zu erhöhen. Dieser Beschluss könnte auch weiterhin gefasst werden.

 

Wenn allerdings 6 Beigeordnete dem Samtgemeindeausschuss angehören würden, könnten ebenfalls Aufwandentschädigungen eingespart werden.

 

 

Aufstellung über die Kosten eines Ratsmitgliedes des Rates bzw. einer/eines Beigeordneten der Samtgemeinde Fürstenau

 

 

Ratsmitglied

 

  1. Monatliche Aufwandsentschädigung als Mitglied des

      Samtgemeinderates à 60,00 € x 12 Monate =                                          720,00 €

 

2.   ca. vier jährliche Samtgemeinderatssitzungen à 20,00 € =                      80,00 €

 

  1. Mitglied im Werksausschuss und im Finanz- und Rechnungs-                                           

            prüfungsausschuss, insgesamt ca.  sieben

            Ausschusssitzungen jährlich à 20,00 € =                                                 140,00 €

 

                                                                                                                              940,00 €

 

Beigeordnete(r)

 

      1. Monatliche Aufwandsentschädigung als Mitglied des

           Samtgemeinderates à 60,00 € x 12 Monate =                                          720,00 €

 

      2. ca. 11 jährliche Sitzungen des

           Samtgemeindeausschusses à 20,00 € =                                                220,00 €

 

      3.  ca. vier jährliche Samtgemeinderatssitzungen à 20,00 € =                      80,00 €

 

  1. Mitglied im Planungs-, Bau-, Feuerwehr- und Umweltausschuss sowie

      Jugend- und Kulturausschuss, insgesamt ca.

      sieben Ausschusssitzungen jährlich à 20,00 € =                                    140,00 € 

 

                                                                                                                          1.160,00 €

 

 

 

 

Satzung der Samtgemeinde Fürstenau

zur Verringerung der Zahl der Ratsmitglieder

in der Wahlperiode 2006 - 2011

 

 

Aufgrund der §§ 6 und 32 Abs. 2 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der geltenden Fassung hat der Rat der Samtgemeinde Fürstenau in seiner Sitzung am 17. März 2005 folgende Satzung zur Verringerung der Zahl der Ratsmitglieder beschlossen:

 

 

Artikel 1

 

Die nach § 32 Abs. 1 NGO maßgebliche Zahl der zu wählenden Ratsfrauen oder Ratsherren von 32 wird in der Wahlperiode des Rates der Samtgemeinde Fürstenau vom

01.11.2006 – 31.10.2011 um 6 verringert.

 

Dem Rat der Samtgemeinde Fürstenau gehören in dieser Wahlperiode dann 26 Ratsfrauen und Ratsherren an.

 

 

Artikel 2

 

Die Satzung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

 

 

 

Fürstenau, den 17. März 2005

 

 

 

Kamlage

Samtgemeindebürgermeister

 

 

 

 

 

 

 


 


Beschlussvorschlag:

 

kein Beschlussvorschlag


Finanzielle Auswirkungen:

 

jährlich ca. 5.640,00 € Einsparung bei 6 Ratsmitglieder

 

jährlich ca. 440,00 € Einsparung bei 2 Beigeordneten