Betreff
Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2011 sowie Investitionsprogramm 2010 bis 2014
Vorlage
FG 20/004/2011
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

In der Sitzung des Samtgemeinderates am 07.10.2010 (SG/SGR/03/2010, P. Ö 12) wurde der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2011 vorgestellt und ohne Empfehlung zur weiteren Beratung an die Fraktionen verwiesen.

 

Aufgrund der Beratungen in den Fachausschüssen sowie allgemeiner Änderungen musste der ordentliche Überschuss im Ergebnishaushalt um 431.000 € von 591.900 € auf 160.900 € vermindert werden. Die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes ist wie im Vorjahr nicht erforderlich. Außerordentlich ergibt sich durch den Verkauf abgängiger Bauhoffahrzeuge ein Überschuss in Höhe von 23.000 €.

 

Der als Anlage beigefügte Gesamtplan des Ergebnis- und Finanzhaushaltes sowie der Investitionen enthält die bisher vorgenommenen Änderungen der Haushaltsansätze gegenüber dem vorgestellten Verwaltungsentwurf vom 07.10.2010. Zu den wesentlichen Änderungen gehören:

 

 

Im Finanzhaushalt sind aufgrund der Änderungen bei den Investitionen

 

 

Kreditaufnahmen in Höhe von 556.600 € erforderlich. Da Tilgungsleistungen in Höhe von 716.200 € vorgesehen sind, verbleibt eine Entschuldung in Höhe von 159.600 €. Insgesamt musste der Finanzmittelbestand um -417.800 € von 142.800 € auf -275.000 € vermindert werden.

 

Ergänzende Unterlagen werden in der Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses vorgelegt.


(Richter)

(Klausing)

(Selter)

Fachbereich 3

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

 

 

Anlage


Beschlussvorschlag:

 

a)  Die Haushaltssatzung der Samtgemeinde Fürstenau für das Haushaltsjahr 2011 mit dem ihr zugrunde liegenden Haushaltsplan nebst Anlagen, die

 

in § 1

 

1.    im Ergebnishaushalt

 

1.1  die ordentlichen Erträge auf                                                          12.383.200 €

1.2. die ordentlichen Aufwendungen auf                                              12.383.200 €

 

1.3  die außerordentlichen Erträge auf                                                        23.000 €

1.4  die außerordentlichen Aufwendungen auf                                           23.000 €

 

1.5  Jahresergebnis                                                                                   183.900 €

 

2.    im Finanzhaushalt

 

2.1  die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf             11.859.000 €

2.2  die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf            11.417.800 €

 

2.3  die Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf                                     109.200 €

2.4  die Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf                                    665.800 €

 

2.5  die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                                 556.600 €

2.6  die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                                716.200 €

 

2.7  Finanzierungsmittelbestand                                                               -275.000 €

 

festsetzt,

 

 

Nachrichtlich:

- Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                    12.524.800 €

- Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                   12.799.800 €

 

                                                                                                                                         

in § 2

den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) auf 556.600 € festsetzt,

 

in § 3

Verpflichtungsermächtigungen nicht veranschlagt,

 

in § 4

den Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2011 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, auf 5.000.000 € festsetzt,

 

in § 5

den Hebesatz der Samtgemeindeumlage für das Haushaltsjahr 2011 auf 49 v.H. der Steuerkraftzahlen der Mitgliedsgemeinden festsetzt,

 

 

wird genehmigt und als Satzung beschlossen.                                     

 

 

b)  Das Investitionsprogramm der Samtgemeinde Fürstenau für die Haushaltsjahre 2010 – 2014 wird beschlossen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Ergebnishaushalt für das Jahr 2011 weist einen Überschuss in Höhe von insgesamt 183.900 € aus, der sich positiv auf den Finanzmittelbestand auswirkt. Durch den verbleibenden Finanzmittelbestand von -275.000 € erhöhen sich jedoch die aufzunehmenden Liquiditätskredite entsprechend und damit auch die zu zahlenden Zinsen.

 

 

 

(Richter)

Fachdienst II