Betreff
Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2011 sowie Investitionsprogramm 2010 bis 2014
Vorlage
FG 20/003/2011
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

In der Sitzung des Stadtrates am 05.10.2010 (St/StR/03/2010, P. Ö 12) wurde der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2011 vorgestellt und ohne Empfehlung zur weiteren Beratung an die Fraktionen verwiesen.

 

Aufgrund der Beratungen in den Fachausschüssen sowie allgemeiner Änderungen konnte der Fehlbedarf im Ergebnishaushalt um 391.000 € vermindert und damit der Haushaltsausgleich erreicht werden. Die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes ist somit nicht mehr erforderlich.

 

Der als Anlage beigefügte Gesamtplan des Ergebnis- und Finanzhaushaltes sowie der Investitionen enthält die bisher vorgenommenen Änderungen der Haushaltsansätze gegenüber dem vorgestellten Verwaltungsentwurf vom 05.10.2010. Zu den wesentlichen Änderungen gehören:

 

 

 

Im Finanzhaushalt sind aufgrund der Änderungen bei den Investitionen

 

 

Kreditaufnahmen in Höhe von 191.100 € erforderlich. Da Tilgungsleistungen in Höhe von 247.000 € vorgesehen sind, verbleibt eine Entschuldung in Höhe von 55.900 €. Insgesamt konnte der Finanzmittelbestand um 400.200 € von -478.200 € auf -78.000 € vermindert werden.

 

Ergänzende Unterlagen werden in der Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses vorgelegt.


(Richter)

(Klausing)

(Selter)

Fachbereich 3

Fachdienst II

Stadtdirektor

 

 

Anlage


Beschlussvorschlag:

 

a)  Die Haushaltssatzung der Stadt Fürstenau für das Haushaltsjahr 2011 mit dem ihr zugrunde liegenden Haushaltsplan nebst Anlagen, die

 

in § 1

 

1.    im Ergebnishaushalt

 

1.1  die ordentlichen Erträge auf                                                            5.466.700 €

1.2. die ordentlichen Aufwendungen auf                                                5.466.700 €

 

1.3  die außerordentlichen Erträge auf                                                                 0 €

1.4  die außerordentlichen Aufwendungen auf                                                    0 €

 

1.5  Jahresergebnis                                                                                              0 €

 

2.    im Finanzhaushalt

 

2.1  die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf               4.945.600 €

2.2  die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf              4.776.600 €

 

2.3  die Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf                                  1.931.300 €

2.4  die Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf                                 2.122.400 €

 

2.5  die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                                 191.100 €

2.6  die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                                247.000 €

 

2.7  Finanzierungsmittelbestand                                                                 -78.000 €

 

festsetzt,

 

 

Nachrichtlich:

- Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                      7.068.000 €

- Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                     7.146.000 €

 

                                                                                                                                       

in § 2

den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) auf 191.100 € festsetzt,

 

in § 3

den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 200.000 € festsetzt,

 

in § 4

den Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2011 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, auf 5.000.000 € festsetzt,

 

 

in § 5

die Steuersätze für die Realsteuern für das Haushaltsjahr 2011 wie folgt festsetzt:

 

1.    Grundsteuer

 

1.1  für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)         360 v.H.

1.2  für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                   360 v.H.

 

2.    Gewerbesteuer                                                                                     360 v.H.

 

 

wird genehmigt und als Satzung beschlossen.

 

 

b)  Das Investitionsprogramm der Stadt Fürstenau für die Haushaltsjahre 2010 bis 2014 wird beschlossen.         


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Ergebnishaushalt für das Haushaltsjahr 2011 ist ausgeglichen. Durch den Finanzmittelbestand von -78.000 € erhöhen sich jedoch die aufzunehmenden Liquiditätskredite entsprechend und damit auch die zu zahlenden Zinsen.

 

 

 

(Richter)

Fachdienst II