Das Gebäude
des nördlichen Torhauses, Baujahr unbekannt, Umbau 1979, ist energetisch in
einem schlechten Zustand.
Nach der
Energiesparverordnung 2009 ist für Wohngebäude bis max. 4 Wohnungen, für die
vor dem 1. November 1977 ein Bauantrag gestellt wurde, ein
Energiebedarfsausweis aufzustellen.
Da für das
Gebäude des nördlichen Torhauses im Zuge des Umbaus im Jahre 1979 die
Wärmeschutzverordnung 1977 galt und eingehalten worden ist, muss ein Energieverbrauchsausweis
ausgestellt werden und bei einer Neuvermietung vorliegen.
Zwecks
Reduzierung des Energiebedarfs werden von der Verwaltung folgende Maßnahmen
vorgeschlagen.
- Dämmung der oberen Geschossdecke,
Zwischendecke ca. 240 mm, Dacharbeiten mit teilweiser Neuvermörtelung der
Dachziegel im Bodenraum,
- Abschottung der Treppe im Eingangsbereich
zum Boden des Dachgeschosses,
- Austausch der Holzfenster und Türen
ohne Dichtungen.
Die Kosten der vorgenannten Sanierungsmaßnahmen am Gebäude des nördlichen Torhauses werden von der Verwaltung auf ca. EURO 50.000,00 geschätzt.
(Hoch) |
(Kolosser) |
(Selter) |
Fachbereich 6 |
Fachdienst III |
Samtgemeindebürgermeister |
Beschlussvorschlag:
Die vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen am Nördlichen Torhaus, Schlossplatz 2, sind durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen:
Im Entwurf zum
doppischen Produkthaushalt 2011 wurden unter dem Produkt 111.40 Zentrale
Dienste für die Sanierung des Nördlichen Torhauses keine Haushaltsmittel eingeplant.
Durch Einsparungen bei
der Sanierung der ehemaligen Lehrerwohnung der Grundschule Schwagstorf stehen 50.000,00 EURO zur Verfügung.
(Weymann)
Fachdienst II