Betreff
Energetische Sanierung des Nördlichen Torhauses, Schlossplatz 2
Vorlage
FB 6/010/2011
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Das Gebäude des nördlichen Torhauses, Baujahr unbekannt, Umbau 1979, ist energetisch in einem schlechten Zustand.

 

Nach der Energiesparverordnung 2009 ist für Wohngebäude bis max. 4 Wohnungen, für die vor dem 1. November 1977 ein Bauantrag gestellt wurde, ein Energiebedarfsausweis aufzustellen.

 

Da für das Gebäude des nördlichen Torhauses im Zuge des Umbaus im Jahre 1979 die Wärmeschutzverordnung 1977 galt und eingehalten worden ist, muss ein Energieverbrauchsausweis ausgestellt werden und bei einer Neuvermietung vorliegen.

 

Zwecks Reduzierung des Energiebedarfs werden von der Verwaltung folgende Maßnahmen vorgeschlagen.

 

  1. Dämmung der oberen Geschossdecke, Zwischendecke ca. 240 mm, Dacharbeiten mit teilweiser Neuvermörtelung der Dachziegel im Bodenraum,
  2. Abschottung der Treppe im Eingangsbereich zum Boden des Dachgeschosses,
  3. Austausch der Holzfenster und Türen ohne Dichtungen.

 

Die Kosten der vorgenannten Sanierungsmaßnahmen am Gebäude des nördlichen Torhauses werden von der Verwaltung auf ca.  EURO  50.000,00 geschätzt.


 

 

 

(Hoch)

(Kolosser)

(Selter)

Fachbereich 6

Fachdienst III

Samtgemeindebürgermeister

 


Beschlussvorschlag:

 

Die vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen am Nördlichen Torhaus, Schlossplatz 2, sind durchzuführen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Entwurf zum doppischen Produkthaushalt 2011 wurden unter dem Produkt 111.40 Zentrale Dienste für die Sanierung des Nördlichen Torhauses keine Haushaltsmittel eingeplant.

Durch Einsparungen bei der Sanierung der ehemaligen Lehrerwohnung der Grundschule Schwagstorf stehen 50.000,00 EURO zur Verfügung.

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II