Am 21.04.2008 hat die Freizeit- und Ferienpark Fürstenau GmbH
die ehemalige Pommern-Kaserne in Fürstenau zur Größe von rd. 333 Hektar
erworben. Bereits in seiner Sitzung vom 15.04.2008 hat der Samtgemeindeausschuss
beschlossen für den Bereich der ehemaligen Pommern-Kaserne die 43. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau durchzuführen. In 2009 ist
zudem eine Fläche von rd. 29,6 Hektar zur Nutzung durch den Freizeit- und Ferienpark hinzuerworben
worden, die teilweise in die Änderung des Flächennutzungsplanes einzubeziehen
ist.
Der aktuelle Geltungsbereich der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Errichtung des Freizeit- und Ferienparks Fürstenau sowie der Entwurf der Änderung werden in der Sitzung vorgestellt. Der Entwurf der Planunterlage ist zur Kenntnis beigefügt.
(Wagener) |
(Kolosser) |
(Selter) |
Fachbereich 5 |
Fachdienst III |
Samtgemeindebürgermeister |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Der
Geltungsbereich der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau
beträgt rd. 358 Hektar und umfasst
das Gelände des Freizeit- und
Ferienparks Fürstenau. Es handelt sich um die Grundstücke Gemarkung Fürstenau,
Flur 1, Flurstücke 3/7, 3/8, 3/9, 3/10, 44, 16/10, 65/2, 65/3, 92, 100/2, 115/2,
146, 147/2, 148, 149, 152/2, 159/1, 166, 169/2, 179/1, 192, 193/1, 193/2, 194, 195,
Flur 2, Flurstücke 42/4, 44/5, 44/9, 45/5, 101/2, Flur 16, Flurstück 1/2,
Gemarkung Lonnerbecke, Flur 7, Flurstück 4/1 sowie Gemarkung Vechtel, Flur 8,
Flurstücke 66 teilweise und 67.
Dem vorliegenden Entwurf der 43. Änderung
des Flächennutzungsplans wird zugestimmt.
Auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfs ist die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsmittel stehen für die geplante Änderung des Flächennutzungsplans zur Verfügung.
(Weymann)
Fachdienst II