Im Produkthaushalt 2011 für das Produkt 521.00 Bau- und Grundstücksordnung sind im Ergebnishaushalt Erträge und Aufwendungen für die Durchführung von Umlegungsverfahren in Höhe von jeweils 35.000 € eingeplant.
Derzeit befindet sich der
Teilumlegungsplan I zum Umlegungsverfahren Sellberg-Utdrift in Vorbereitung.
Sobald der Plan in Kraft tritt, werden durch
das Landesamt
für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) Gebühren für die
Durchführung des Umlegungsverfahrens angefordert. Mit Inkrafttreten des
Teilumlegungsplans werden jedoch auch Wertausgleichszahlungen der Beteiligten
fällig.
(Wagener) |
(Kolosser) |
(Weymann) |
Fachbereich 5 |
Fachdienst III |
Stadtdirektor in Vertretung |
Beschlussvorschlag:
Dem Entwurf des doppischen Produkthaushaltes 2011 der Stadt Fürstenau zum Produkt 521.00 Bau- und Grundstücksordnung wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Ansatz ist im Entwurf des doppischen Produkthaushaltes 2011 der Stadt Fürstenau unter dem Produkt 521.00 Bau- und Grundstücksordnung enthalten.
(Weymann)
Fachdienst II