Betreff
Radweg entlang der L 102 in Schwagstorf vom Stönneberg bis Gemarkungsgrenze Bippen
Vorlage
FB 6/017/2005
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Die Gemeinde Bippen hat mit Schreiben vom 17.09.2004 mitgeteilt, dass derzeit Planungen für einen Wanderweg entlang der L 102 von Bippen bis Ende der Gemarkungsgrenze Klein Bokern stattfinden. Um einen vollständigen Lückenschluss zum Radweg am Stönneberg zu erhalten, wäre die Herstellung des Reststückes durch die Stadt Fürstenau sinnvoll.

Der Wanderweg soll auch für Radfahrer befahrbar sein und als Schotterweg ausgebaut werden.  Es besteht die Möglichkeit, diesen nicht bituminös befestigten Weg über Proland anteilig finanziert zu bekommen (50 %).

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 02.12.2004 (Va. Nr. 10/2004, Pkt. 7f, S. 5) beschlossen, für die Anlage eines Radweges entlang der L 102 von der Gemarkung Bippen bis zum Stönneberg in Schwagstorf einen Entwurf als Grundlage  für die Plangenehmigung nach dem Nds. Straßengesetz aufzustellen. Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 3.000,-- € wurden bereitgestellt.

Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, ob auch für die Stadt Fürstenau im Bereich der L 72, Settrup, eine Förderung durch das AfA, wie für die Gemeinde Bippen, möglich ist.

 

Das Ing.büro Westerhaus wurde mit der Entwurfsplanung beauftragt. Das Büro wird diese in der o. a. Sitzung vorstellen und erläutern.

 

Hinsichtlich der Bezuschussung der Maßnahme sollte zusammen mit der Gemeinde Bippen ein Proland-Antrag gestellt werden.


(Kolosser)

 

(Kamlage)

Fachdienst III

 

Stadtdirektor

 

 

Anlagen


Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag wird in der Sitzung als Ergebnis der Beratungen unterbreitet.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Kosten werden in der Sitzung erläutert. Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus der Beschlussfassung.

 

(Weymann)

Fachdienst II