Betreff
Abschnittsbildung für die Abrechnung von Erschließungsbeiträgen für die Werner-von-Siemens-Str. in Fürstenau
Vorlage
FG 60/001/2011
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Im Jahr 2001 erfolgte der Endausbau einer Teilstrecke der Werner-von-Siemens-Straße incl. einer Stichstraße mit Wendehammer. Die Erschließungsanlage „Werner-von-Siemens-Straße“ ist bis heute nicht insgesamt endgültig ausgebaut, so dass eine endgültige Erhebung von Erschließungsbeiträgen bisher nicht zulässig war. Zwar wurden Vorausleistungen auf die Erschließungsbeiträge erhoben, diese decken jedoch nicht den bisher tatsächlich entstandenen Ausbauaufwand.

 

Es ist zurzeit nicht abzusehen, wann der Endausbau der weiterführenden Werner-von-Siemens-Straße erfolgen wird. Zur Refinanzierung der bisherigen Ausbaukosten, sollte aus Sicht der Verwaltung von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, einen Abschnitt an der Einmündung der ausgebauten Stichstraße zu bilden, um eine endgültige Abrechnung des ausgebauten Abschnitts vornehmen zu können.

 

Der Abschnitt wird im anliegenden Lageplan dargestellt.


(Söhnchen)

(Kolosser)

(Selter)

Fachbereich 5

Fachdienst III

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

Die Erschließungsanlage „Werner-von-Siemens-Straße“ im Baugebiet Gewerbegebiet Utdrift ist, beginnend an der westlichen Grenze des Flurstücks 454 der Flur 6 bis zur Verlängerung der östlichen Straßenbegrenzungslinie der ersten Stichstraße (Flurstück 442 der Flur 6), gemäß § 130 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 5 der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Fürstenau vom 19.03.2002 als Abschnitt abzurechnen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es werden Erschließungsbeitragseinnahmen in Höhe von rund 44.000,00 € erwartet.

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II