Betreff
Neufassung der Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Samtgemeinde Fürstenau
Vorlage
FB 2/002/2010/1
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

 

Die Neufassung der Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Samtgemeinde Fürstenau war bereits Gegenstand der Sitzung des Samtgemeinderates am 17. Juni 2010. Eine abschließende Beschlussfassung über die Verordnung wurde für eine Stellungnahme des Verwaltungsausschusses der Stadt zurückgestellt.

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 24. August 2010 entschieden, den § 5 Abs. 3 des Entwurfes wie folgt zu ergänzen:

 

„Auf den direkt angrenzenden Flächen von Spielplätzen, Sportanlagen, Schulhöfen und Kindergärten gilt Leinenzwang. Leinenzwang gilt auch in den durch die Verkehrszeichen 325.1 (Anfang) und 325.2 (Ende) abgegrenzten verkehrsberuhigten Bereichen (Spielstraßen).“

 

Die Ergänzung wird damit begründet, dass eine Vorschrift, nach der Hunde auf Spielplätzen etc. nicht mitgenommen werden dürfen, wenig bewirkt, wenn diese dann in der Umgebung dieser Anlagen frei herumlaufen.

In der Konsequenz muss dieses dann auch für die sog. „Spielstraßen“ gelten. Auch hier müssen spielende Kinder vor freilaufenden Hunden geschützt werden.

 

Weitere Änderungen und Ergänzungen wurden nicht vorgeschlagen, so dass die Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Samtgemeinde Fürstenau beschlossen werden kann.

 


(Kormann)

(Ahrend)

(Selter)

Fachbereich 2

Fachdienst I

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen

 

Entwurf der Verordnung


Beschlussvorschlag:

 

 

Die Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Samtgemeinde Fürstenau wird beschlossen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

 

(Weymann)

Fachdienst II