Betreff
Sachstand Gemeinschaftsradweg an der L102
Vorlage
BER/039/2010
Art
Beschlussvorlage Berge

Die Planungsunterlagen für den Gemeinschaftsradweg entlang der L102 vom Gut Hengholt bis zum Antener Kirchweg sind seinerzeit vom Ingenieurbüro Westerhaus erstellt worden. Die  Planung für den Radweg sieht eine Trassenführung in Verlängerung des bestehenden Radweges vor. Durch die Verkehrskommission und das Landesstraßenbauamt wurde seinerzeit bemängelt, dass eine gefahrlose Überquerung   der L 102 in Richtung Grafeld für Radfahrer zur Erreichung des dortigen Radweges an der K 124 nicht möglich sei.

In Folge dessen wurde der Kreuzungsbereich dergestalt beplant, dass die Fahrspur Richtung Grafeld vorfahrtsberechtigt ist, was dem tatsächlichen Verkehrsaufkommen auch Rechnung trägt.

Da es nicht möglich war, ein Grundstückskaufvorvertrag mit dem Stift Börstel geschweige denn eine Bauzustimmungserklärung  von dort zu erhalten, wurden vom Ingenieurbüro Westerhaus die Unterlagen zur Durchführung eines Planfeststellungsverfahren bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Osnabrück eingereicht. Von dort wurde mitgeteilt, dass ein entsprechendes Verfahren erst beantragt werde, wenn dieser Radweg zum priorisierten Bedarf gehöre, was derzeit nicht ersichtlich sei.

 

Nach der nunmehrigen Rangfolgenliste für den Radwegebau steht dieser Radweg auf dem 60 Platz bei insgesamt rund 70 Radwegen. Da Hauptkriterium das Verkehrsaufkommen ist, ist eine generelle Benachteiligung des Nord- gegenüber des Südkreises gegeben.

 

Da die Baukosten für den Lückenschluss, also von Gut Hengholt bis zur Kreuzung Richtung Grafeld 83.000 € zzgl. Bauleitkosten betragen, hat bei der Landesbehörde ein Gespräch stattgefunden, ob diese Maßnahme nicht durch die Gemeinde ausgeführt und vorfinanziert werden kann.

Die Landesbehörde hat zu diesem Ansinnen wie folgt Stellung bezogen:

-       Da der Radweg, auch als Lückenschluss, nicht zu den priorisierten Maßnahmen des Landes   gehört,  kommt ein Vorfinanzierungmodell  nicht in Betracht. Machbar sei lediglich eine volle Kostenübernahme durch die Gemeinde, wobei der Radweg auf eigene Kosten zu bauen und dann dem Land zur weiteren Unterhaltung übertragen werden kann.

-       Für die Durchführung der Baumaßnahme ist ein Planfeststellungsverzichtsverfahren durchzuführen, wobei nunmehr auch  ein sog. Sicherheitsaudit, zusätzlich zur Stellungnahme der Verkehrskommission, durchzuführen ist. Die Landesbehörde hat hier bereits Stellung bezogen und kommt zu dem Ergebnis, dass ohne eine Neugestaltung der Kreuzung hier ein Gefahrenpunkt geschaffen wird, so dass sie die erforderliche Zustimmung zum Verzichtsverfahren nicht erteilen wird. Sie könne sich nicht über die bereits im ursprünglichen Verfahren vorgetragenen Bedenken hinwegsetzen. Auch sei derzeit eine Kostenübernahme des Landes zur Umgestaltung nicht denkbar. Die Kosten für die Kreuzungsumgestaltung belaufen sich auf 133.000 € zzgl. Bauleitkosten

 

Da bei einem Kreuzungsumbau auch der Landkreis kostenmäßig beteiligt ist, ist dort noch ein Gesprächstermin anberaumt, über dessen Ergebnis in der Sitzung berichtet wird.


Beschlussvorschlag:

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen: