Betreff
Abweichung von den Grenzen der Innenbereichssatzung Schwagstorf
Vorlage
FB 5/024/2010/1
Art
Beschlussvorlage Fürstenau
Untergeordnete Vorlage(n)

Es wird Bezug genommen auf die Vorlage FB 5/024/2010 „Abweichung von den Grenzen der Innenbereichssatzung Schwagstorf“ zur Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 28.09.2010. In dieser Sitzung hat der Verwaltungsausschuss auf Antrag des Architekturbüros Otte der Erweiterung des als Innenbereich qualifizierten Bereichs um die in der anliegenden Karte kariert gekennzeichnete Fläche zugestimmt, damit diese mit einem Einfamilienhaus bebaut werden kann.

 

Der Architekt hatte dazu mitgeteilt, dass nach Rücksprache mit dem Landkreis Osnabrück eine förmliche Satzungsänderung hierfür nicht erforderlich sei, sondern es ausreiche, wenn der politische Wille der Stadt Fürstenau erkennbar sei. Der Landkreis wurde daraufhin über den vom Verwaltungsausschuss gefasste Beschluss schriftlich benachrichtigt. Vom Fachbereich Planung beim Landkreis wurde nunmehr mitgeteilt, dass entgegen der offensichtlich mit der Bauaufsicht getroffenen Abstimmung auf eine Satzungsänderung nicht verzichtet werden kann.

 

Um den Wünschen des Bauwilligen dennoch entgegen zu kommen, wird vorgeschlagen, die Änderung der Innenbereichssatzung durchzuführen. Evt. anfallende Planungskosten sind durch die Antragsteller zu erstatten.


 

 

 

(Wagener)

(Kolosser)

(Selter)

Fachbereich 5

Fachdienst III

Stadtdirektor

 

Anlage


Beschlussvorschlag:

 

Der Geltungsbereich der Innenbereichssatzung Schwagstorf ist um die in der anliegenden Karte  gekennzeichneten Teilfläche von rd. 1.300 qm zu erweitern. Eine entsprechende Satzungsänderung ist durchzuführen. Evt. anfallende Planungskosten sind von den Antragstellern zu erstatten.


Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

 

 

(Richter)

Fachdienst II