Betreff
Zuweisungen zum Strukturausgleich - Weiterleitung an die Mitgliedsgemeinden
Vorlage
FG 20/020/2010
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Landkreis Osnabrück hat mit der als Anlage beigefügten Verfügung vom 18.10.2010 der Samtgemeinde Fürstenau eine Zuweisung zum Strukturausgleich im Antragsverfahren 2010 in Höhe von 700.000,00 € gewährt.

 

Nunmehr ist zu entscheiden, ob und in welcher Höhe die Strukturausgleichsmittel auf die einzelnen Verwaltungseinheiten verteilt werden sollen.

 

Mit der Strukturhilfe sind gemäß Zielvereinbarung insbesondere auch die dem Landkreis Osnabrück gegenüber bestehenden Verpflichtungen der Samtgemeinde Fürstenau zu verrechnen. Dieser Betrag wird vom Landkreis Osnabrück nicht zur Auszahlung gebracht und muss vor einer Verteilung auf die Mitgliedsgemeinden wiederum in Abzug gebracht werden, und zwar:

 

                        

 

Der Restbetrag der Strukturhilfe beläuft sich auf rd. 6,24 % der maßgebenden Fehlbeträge 2009 im Verwaltungshaushalt aller Mitgliedsgemeinden einschließlich Samtgemeinde in Höhe von 8.445.210,10 €.

 

Bei Zugrundelegung dieses Verteilungsmaßstabes ergibt sich folgende Aufteilung:

 

                  

 

Die Strukturausgleichsmittel können aufgrund der mit dem Landkreis Osnabrück abgeschlossenen Zielvereinbarung auch bei der Stadt Fürstenau ausschließlich für Darlehenstilgungen verwandt werden.


(Richter)

(Weymann)

(Selter)

Fachbereich 3

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

 

 

Anlage


Beschlussvorschlag:

 

Die vom Landkreis Osnabrück bewilligte Zuweisung zum Strukturausgleich für besonders finanzschwache Kommunen wird entsprechend der Fehlbeträge zum 31.12.2009 aufgeteilt.

Es erfolgt hinsichtlich der seitens des Landkreises Osnabrück in Abzug gebrachten Investitionskosten keine Anerkennung einer Rechtspflicht.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei Weiterleitung eines Teilbetrages der Strukturausgleichsmittel an die Mitgliedsgemeinden verringert sich der Betrag, der zur Darlehenstilgung bei der Samtgemeinde Fürstenau verwandt wird.

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II