Betreff
Bau des Regenrückhaltebeckens "Poggenort/Am Reetbach" in Settrup
Vorlage
FB 6/010/2005
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Nach dem Bebauungsplan Nr. 32 „Poggenort/Am Reetbach“ ist die Anlage eines Regenrückhaltebeckens erforderlich. Voraussetzung für den Bau ist die Ausführungsplanung und die Einholung der wasserrechtlichen Genehmigung. Sofern die Baustraßen im Baugebiet „Poggenort/Am Reetbach im Jahr 2006 endgültig hergestellt werden, ist auch das Regenrückhaltebecken herzustellen.

 

Das Ing.büro Hans Tovar & Partner, Osnabrück, hat in seinem Entwurf zur unabhängigen Löschwasserversorgung im Umland Fürstenau darauf hingewiesen, dass das geplante Regenrückhaltebecken als Löschwasserteich gemäß DIN 14210 hergestellt werden könnte. Nach Auskunft der unteren Wasserbehörde führt der Reetbach ausreichend Wasser. Da im Bereich des Baugebietes derzeit keine nutzbaren Löschwasserzisternen oder –brunnen vorhanden sind, wird empfohlen, das vorgesehene Regenrückhaltebecken so zu vergrößern, dass durch Dauerstau ein Löschwasserteich entsteht.

 

Für die Planung und den Bau werden Kosten in Höhe von 40.000,-- € veranschlagt.


(Kolosser)

 

(Kamlage)

Fachdienst III

 

Samtgemeindebürgermeister

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Unter der Voraussetzung, dass die Baustraßen im Baugebiet Poggenort/Am Reetbach“ im Jahr 2006 endgültig ausgebaut werden, ist auch das Regenrückhaltebecken herzustellen. Das Becken ist als Löschwasserteich gemäß DIN 14210 auszubauen.
  2. Die Haushaltsmittel in Höhe von 40.000,-- € sind bereitzustellen.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Haushaltsmittel in Höhe von 40.000,-- € sind im  Wirtschaftsplan 2006 des Eigenbetriebes der Samtgemeinde Fürstenau – Abt. RW – bereitzustellen. Nach der Grundsatzregelung werden 50 % der Kosten von der Stadt Fürstenau übernommen. Der verbleibende Betrag ist über Kredite zu finanzieren.

 

 

(Weymann)

Fachdienst II