In der Sitzung des Stadtrates am 05.10.2010 (St/StR/03/2010, P. Ö 11) wurde der Verwaltungsentwurf des I. Nachtragshaushaltsplanes 2010 vorgestellt und ohne Empfehlung zur weiteren Beratung an die Fraktionen verwiesen.
Durch die nachfolgend aufgeführten Änderungen, die in der Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses eingehend erläutert werden, erhöht sich der Fehlbedarf im Ergebnishaushalt um 29.200 € von 460.600 € auf 489.800 €.
(Richter) |
(Weymann) |
(Selter) |
Fachbereich 3 |
Fachdienst II |
Stadtdirektor |
Anlage
Beschlussvorschlag:
a) Die I. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Fürstenau für das Haushaltsjahr 2010 mit dem ihr zugrunde liegenden I. Nachtragshaushaltsplan, die
in § 1
1. im
Ergebnishaushalt
1.1 die ordentlichen Erträge um 581.000 €
von 5.272.300 €
auf 5.853.300 €
erhöht,
1.2 und Aufwendungen um 319.400 €
von 6.023.700 €
auf 6.343.100 €
erhöht,
1.3 die außerordentlichen Erträge und Aufwendungen mit je 0 €
nicht ändert,
1.4 das Jahresergebnis um 261.600 €
von -751.400 €
auf -489.800 €
vermindert,
2. im Finanzhaushalt
2.1 die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit um 581.000 €
von 4.673.400 €
auf 5.254.400 €
erhöht,
2.2 die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit um 319.400 €
von 5.265.400 €
auf 5.584.800 €
erhöht,
2.3 die Einzahlungen für Investitionstätigkeit um 43.000 €
von 2.028.800 €
auf 2.071.800 €
erhöht,
2.4 die Auszahlungen für Investitionstätigkeit um 43.000 €
von 2.271.400 €
auf 2.314.400 €
erhöht,
2.5 die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit mit 242.600 €
nicht ändert,
2.6 die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit mit 259.900 €
nicht ändert,
2.7 den Finanzierungsmittelbestand um 261.600 €
von -851.900 €
auf -590.300 €
vermindert,
Nachrichtlich:
- den Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushalts um 624.000 €
von 6.944.800 €
auf 7.568.800 €
erhöht,
- den Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushalts um 362.400 €
von 7.796.700 €
auf 8.159.100 €
erhöht,
in § 2
die Höhe der bisher vorgesehenen Kreditermächtigung nicht ändert,
in § 3
Verpflichtungsermächtigungen nicht veranschlagt,
in § 4
den Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite beansprucht werden dürfen,
gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag um 300.000 €
von 3.900.000 €
auf 4.200.000 €
erhöht,
in § 5
die Steuersätze (Hebesätze) nicht ändert,
wird genehmigt und als Satzung beschlossen.
b) Das Investitionsprogramm der Stadt Fürstenau für die Haushaltsjahre 2010 – 2013 wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Höhe des Finanzierungsmittelbestandes hat unmittelbare Auswirkungen auf die in Anspruch zu nehmenden Kassenkredite und damit auf die Höhe der zu zahlenden Kassenkreditzinsen.
(Weymann)
Fachdienst II