Betreff
Aufstellung von Bebauungsplänen für den Bereich der ehemaligen Pommernkaserne
Vorlage
FB 5/026/2010
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Bereits in seiner Sitzung vom 09.04.2008 hat der Rat der Stadt Fürstenau beschlossen, für den Bereich des ehemaligen Bundeswehrgeländes einen qualifizierten Bebauungsplan aufzustellen. Am 11.03.2010 wurde dieser Beschluss insoweit konkretisiert, als dass im Hinblick auf die Verschiedenartigkeit der Nutzungscluster des Gesamtkonzeptes und der Zeitfenster für die Umsetzung der Teilmaßnahmen verfahrenstechnisch sinnvolle Teilabschnitte gebildet und Aufstellungsbeschlüsse für die Bebauungspläne „Sondergebiet Golfsport“, „Sondergebiet Motorsport“ und „Sondergebiet Photovoltaikanlage“ gefasst wurden. Im Verlauf der konkreten Projektplanung stellte sich die Errichtung einer Photovoltaikanlage im Bereich des ehemaligen Standortübungsplatzes als nicht wirtschaftlich dar. Dadurch ändern sich auch die Grenzen der Motorsportanlage. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans für den Golfsport soll von 86,0 ha auf ca. 122,4 ha ausgeweitet werden, damit die Ferienhäuser planerisch in die Golfsportanlage integriert werden können.

 

Für die verbleibenden Bereiche der ehemaligen Kasernenanlage, des Wochenendhausgebiets und des Messegeländes sind die Beschlüsse über die Aufstellung der Bebauungspläne zu fassen.

 

Der in der Anlage dargestellt Plan über die Geltungsbereich der Bebauungspläne entspricht dem in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 24.08.2010 vorgestellten Flächennutzungsplanänderungskonzept.


 

 

 

(Wagener)

Kolosser

(Ahrend)

Fachbereich 5

Fachdienst III

Fachdienst II

 

 

Anlage

 


Beschlussvorschlag:

 

·           Der Beschluss des Stadtrates vom 11.03.2010 über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 61 der Stadt Fürstenau „SO Photovoltaikanlage Freizeit- und Ferienpark“ wird aufgehoben.

 

·           Auf der Konversionsfläche Pommern-Kaserne ist für einen Bereich zur Größe von ca. 46,3 Hektar der Bebauungsplan Nr. 61 der Stadt Fürstenau „SO Freizeit- und Ferienpark“ aufzustellen. Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Gemarkung Fürstenau, Flur 1, Flurstück 3/10 tw., 3/9, 3/6 3/1, 3/8, 16/10 tw., Flur 2, Flurstücke 44/9, 44/5 und 45/5.

 

·           Auf der Konversionsfläche Pommern-Kaserne ist für einen Bereich zur Größe von ca. 122,4 Hektar der Bebauungsplan Nr. 62 der Stadt Fürstenau „SO Ferienhausgebiet und Golfanlage Freizeit- und Ferienpark“ aufzustellen. Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Gemarkung Fürstenau, Flur 16, Flurstücke 1/2, 149 und 115/2.

 

·           Auf der Konversionsfläche Pommern-Kaserne ist für einen Bereich zur Größe von ca. 75,0 Hektar der Bebauungsplan Nr. 63 der Stadt Fürstenau „SO Motorsportanlage Freizeit- und Ferienpark“ aufzustellen. Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Gemarkung Fürstenau, Flur 1, Flurstücke 3/10 tw., 195, 169/2, 194, 159/1, 166, 179/1, 193/1, 193/2, 152/2, 147/2 und 16/10 tw.

 

·           Auf der Konversionsfläche Pommern-Kaserne ist für einen Bereich zur Größe von ca. 73,0 Hektar der Bebauungsplan Nr. 64 der Stadt Fürstenau „SO Wochenendhausgebiet und Reitanlage Freizeit- und Ferienpark“ aufzustellen. Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Gemarkung Fürstenau, Flur 1, 148, 100/2, 92, 146,

 

·           Auf der Konversionsfläche Pommern-Kaserne ist für einen Bereich zur Größe von ca. 25,0 Hektar der Bebauungsplan Nr. 65 der Stadt Fürstenau „SO Messegelände Freizeit- und Ferienpark“ aufzustellen. Das Plangebiet umfasst das Grundstück Gemarkung Fürstenau, Flur 1, Flurstück 3/10 tw..


Finanzielle Auswirkungen:

 

Haushaltsmittel stehen unter dem Produkt 511.20 Städtebauliche Sanierung (Stadtumbau West für die Pommern-Kaserne) zur Verfügung.

 

 

 

 

(Richter)

Fachdienst II