Betreff
Brücke Deichwall, Ohrtermersch
Vorlage
BIP/047/2010
Art
Beschlussvorlage Bippen

Die Grenze zwischen der Gemeinde Bippen und der Gemeinde Wettrup wird durch ein Gewässer II. Ordnung gebildet. Dieses Gewässer kann über eine Brücke überquert werden. Eigentümerin der Brücke sind entsprechend der Grenzsetzung  die Gemeinden Bippen und Wettrup jeweils zur Hälfte. Es besteht somit eine gemeinsame Verkehrssicherungs- und Unterhaltungspflicht dieses Bauwerks. Die Brücke ist mit Holzbohlen beplankt und kann somit auch von landwirtschaftlichen Fahrzeugen überquert werden. Neben der Holzbeplankung handelt es sich um ein Stahlrahmenbrückenbauwerk, welches ansonsten in tadellosem Zustand ist. Da die Holzbohlen insbesondere auf Wettruper Seite defekt sind und die Gefahr besteht, dass weitere Schäden entstehen, gab es Abstimmungen mit der Gemeinde Wettrup, möglichst noch im Herbst 2010 die Brücke gemeinsam mit neuen Holzbohlen zu beplanken. Diese Maßnahme kann von den jeweiligen Bauhöfen selbst durchgeführt werden, so dass in einer Gemeinschaftsaktion die Brücke in einigen Tagen wieder voll funktionsfähig ist.

Um die Maßnahme möglichst bald durchzuführen, wird daher vorgeschlagen, dass von beiden Gemeinden entsprechende Kostenvoranschläge für Holz eingeholt werden, um so möglichst kurzfristig eine Vergabe zu ermöglichen.


(Tolsdorf)

Bürgermeister

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinden Wettrup und Bippen holen Kostenvoranschläge für Holz zur Neubeplankung der Brücke ein. Anschließend erfolgt eine entsprechende Vergabe über den Verwaltungsausschuss in beiden Gemeinden.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die erforderlichen Mittel stehen im Haushalt 2010 zur Verfügung.