Die Übertragung der Aufgabe „Förderung der Kinder in Tageseinrichtungen“ auf die Samtgemeinde Fürstenau ist von einer Arbeitsgruppe, in die sowohl Vertreter der Mitgliedsgemeinden als auch der Samtgemeinde berufen wurden, in mehreren Sitzungen sehr intensiv beraten worden. Die der Arbeitsgruppe vorgelegten Haushaltsdaten zur Aufgabenübertragung sind bereits in der Stadtratssitzung am 15. Juni 2010 - R.Nr. 2/2010, Seite 6 - vorgetragen und erläutert worden. Auf dieser Basis hat die Arbeitsgruppe abschließend am 30. September 2010 einstimmig das als Anlage beigefügte Arbeitsergebnis verabschiedet.
Aus Sicht der Verwaltung sollte diesem Arbeitsergebnis gefolgt und die Aufgabenübertragung beschlossen werden.
(Weymann) |
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(Selter) |
Fachdienst II |
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Stadtdirektor |
Anlage:
Beratungsergebnis des Arbeitskreises
Beschlussvorschlag:
- Die Aufgabe „Förderung der Kinder in Tageseinrichtungen“ wird zum
01. Januar 2011 auf die Samtgemeinde Fürstenau übertragen.
- Die nach der Aufgabenübertragung entstehenden Kosten für die
„Förderung der Kinder in Tageseinrichtungen“ werden wie folgt geregelt:
a) Die
Samtgemeindeumlage wird um 4 v. H. von 45 v. H. auf 49 v. H. erhöht.
b) Die
durch die Gemeinden Berge und Bippen bzw. der Stadt Fürstenau in Auftrag
gegebenen Bauhofleistungen werden von den Mitgliedsgemeinden auf der Grundlage
von Nachweisen der Samtgemeinde Fürstenau in voller Höhe erstattet.
Damit auftretende finanzielle
Ungleichgewichte nicht entstehen, werden von der Samtgemeinde Fürstenau
zusätzliche Kostenregelungen getroffen:
a)
Der Gemeinde Berge werden für fünf Jahre
jährlich 70.000,00 € bei der Erstattung von Bauhofleistungen in Abzug gebracht.
Nach fünf Jahren ist über die Höhe des Vorwegabzuges erneut zu verhandeln.
b)
Die Samtgemeinde Fürstenau wird in
Abstimmung mit der Gemeinde Berge zum 01. August 2012 in Berge eine
Krippengruppe einrichten.
c)
Der Gemeinde Bippen wird der Schuldendienst
für ein aufgenommenes Darlehen zum Bau des evgl. Kindergartens erstattet (Stand
des Darlehens am 31.12.2010 = 83.103,59 €).
3. Kindergartenbeiträge/Krippengruppenbeiträge
a) Für
eine vierstündige Betreuung im Kindergarten werden folgende
monatliche Elternbeiträge erhoben:
ab 01.08.2011 85,00 €
ab 01.08.2012 90,00 €
ab 01.08.2013 95,00 €
b) Bei
einer vierstündigen Betreuung wird für einen Krippenplatz ein zusätzlicher
monatlicher Elternbeitrag von 20,00 € erhoben.
c) Für
Sonderöffnungszeiten werden je angefangene halbe Stunde 10,00 € erhoben.
d) Der
Elternbeitrag für das zweite zahlungspflichtige Kindergartenkind wird um 20,00
€ ermäßigt.
e) Der
Elternbeitrag für das dritte und jedes weitere zahlungspflichtige Kindergartenkind
wird um 45,00 € ermäßigt.
4. Aufgabenverbleib
bei den Mitgliedsgemeinden
a) Einrichtung von anerkannten Spielkreisen.
b) Übernahme der Beförderungskosten zu den
jeweiligen Kindergärten.
Finanzielle Auswirkungen:
Mit der Übertragung der Aufgabe „Förderung der Kinder in Tageseinrichtungen“ entfallen die ab 1.1.2011 zu leistenden Zuschüsse an die jeweiligen Kindergärten. Aufgrund der vorliegenden Berechnung wird im Gesamtergebnis eine haushaltsmäßige Entlastung eintreten.
(Weymann)
Fachdienst II