Das Grundstück Werner Zinn,
Hauptstr. 26 a in Berge, soll an den Schmutzwasserkanal angeschlossen werden.
Nach § 149 Abs. 1 NWG hat die Samtgemeinde Fürstenau das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser einschließlich des in Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms zu beseitigen. Da die Samtgemeinde in ihrer Satzung nach § 149 Abs. 4 NWG keine Übertragung auf den Nutzungsberechtigten des o. a. Grundstücks vorgenommen hat, ist sie für die Beseitigung des hier anfallenden Abwassers und somit für den Bau und die Unterhaltung der Entwässerungsanlage zuständig.
Das Grundstück liegt ca. 70 m von der Hauptstraße entfernt und wurde seinerzeit bei der Verlegung des Schmutzwasserkanals nicht berücksichtigt, da ein Anschluss nach dem damaligen Stand der Technik nicht möglich war. Die Abwasserentsorgung erfolgt zurzeit durch eine vom Grundstückseigentümer gebaute und unterhaltene Dreikammergrube. Die Beseitigung des Fäkalschlammes erfolgt privat.
Inzwischen ist es technisch möglich, das Grundstück über einen Druckrohrhausanschluss an den Kanal in der Hauptstraße anzuschließen. Nachdem die Gemeinde Berge das Wegegrundstück Flur 5, Flst. 104/6 gekauft hat, besteht ebenfalls die Möglichkeit, einen Anschluss von der Tempelstraße herzustellen. Hier ist noch zu prüfen, ob eine Freigefälleleitung erstellt werden kann.
Das Ing.büro Hunold wurde mit der
Planung der Schmutzwasserleitung beauftragt. Es werden in der o. a. Sitzung 3
Alternativen vorgestellt und erläutert. Evtl. sind weitere
Anschlussmöglichkeiten hinsichtlich der Freiflächen des unbebauten Teilstücks
des Grundstücks Flst. 104/7 vorzusehen.
(Kolosser) |
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(Kamlage) |
Fachdienst III |
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Samtgemeindebürgermeister |
Beschlussvorschlag:
- Der Alternative …… wird zugestimmt.
- Das Ing.büro Peter Hunold,
Fürstenau, erhält den Auftrag für die Ausschreibung und Bauleitung auf der
Grundlage der zzt. geltenden HOAI.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten werden in der Sitzung zu den jeweiligen Alternativen erläutert. Im Wirtschaftsplan 2005 des Eigenbetriebes der Samtgemeinde Fürstenau – Abt. SW, Kleinere Erweiterungen – stehen 25.000,-- € für die Maßnahme zur Verfügung.
(Weymann)
Fachdienst II