Betreff
Berufung des Gemeindewahlleiters der Gemeinde Bippen und Stellvertretung
Vorlage
BIP/035/2010
Art
Beschlussvorlage Bippen
Zur Ausübung des Amtes als Gemeindewahlleiter der Gemeinde Bippen und Stellvertreter für die Kommunalwahl am 11.09.2011 kann der Rat der Gemeinde Bippen gemäß § 9 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz zur Wahrung der Neutralität und Objektivität Bedienstete der Samtgemeinde Fürstenau berufen.
Der Bürgermeister In Vertretung |
(Hausfeld) |
Beschlussvorschlag:
- Verwaltungsangestellte Annegret Hausfeld wird zur Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Bippen berufen
- Verwaltungsangestellte Gabriele Nauke wird als stellvertretende Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Bippen abberufen.
- Verwaltungsangestellte Regina Schütz wird zur Stellvertreterin der Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Bippen berufen.