Betreff
Berufung des Gemeindewahlleiters der Gemeinde Bippen und Stellvertretung
Vorlage
BIP/035/2010
Art
Beschlussvorlage Bippen

Zur Ausübung des Amtes als Gemeindewahlleiter der Gemeinde Bippen und Stellvertreter für die Kommunalwahl am 11.09.2011 kann der Rat der Gemeinde Bippen gemäß § 9 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz zur Wahrung der Neutralität und Objektivität Bedienstete der Samtgemeinde Fürstenau berufen.


 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

(Hausfeld)

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Verwaltungsangestellte Annegret Hausfeld wird zur Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Bippen berufen
  2. Verwaltungsangestellte Gabriele Nauke wird als stellvertretende Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Bippen abberufen.
  3. Verwaltungsangestellte Regina Schütz wird zur Stellvertreterin der Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Bippen berufen.