Das Nds. Ministerium für Inneres und Sport hat mit dem als Anlage beigefügten Erlass vom 08.07.2010 der Samtgemeinde Fürstenau eine Bedarfszuweisung wegen einer außergewöhnlichen Lage im Antragsverfahren 2010 gem. § 13 des Nds. Finanzausgleichsgesetzes (NFAG) in Höhe von 460.000,00 € gewährt.
Nunmehr ist zu entscheiden, ob und in welcher Höhe die Bedarfszuweisung auf die einzelnen Verwaltungseinheiten verteilt werden soll.
Der Gesamtbetrag der bewilligten Bedarfszuweisung beläuft sich auf rd. 5,5 % der maßgebenden Fehlbeträge 2009 im Verwaltungshaushalt aller Mitgliedsgemeinden einschließlich Samtgemeinde in Höhe von 8.445.210,10 €. Der sich hiernach ergebende Betrag wurde mathematisch auf volle 10.000,00 € gerundet.
Bei Zugrundelegung dieses Verteilungsmaßstabes ergibt sich folgende Aufteilung:
(Richter) |
(Weymann) |
(Selter) |
Fachbereich 3 |
Fachdienst II |
Samtgemeindebürgermeister |
Anlage
Beschlussvorschlag:
Die vom Nds. Ministerium für Inneres und Sport mit Erlass vom 08.07.2010 bewilligte Bedarfszuweisung in Höhe von 460.000,00 € wird entsprechend der Fehlbeträge zum 31.12.2009 zwischen der Samtgemeinde Fürstenau und den Mitgliedsgemeinden aufgeteilt. Die sich hiernach ergebenden Beträge sind auf volle 10.000,00 € zu runden. Auf die einzelnen Verwaltungseinheiten entfallen danach folgende Summen:
Samtgemeinde Fürstenau 260.000,00 €
Stadt Fürstenau 200.000,00 €
Finanzielle Auswirkungen:
Die Weiterleitung eines Teilbetrages der Bedarfszuweisung an die Mitgliedsgemeinden hat unmittelbare Auswirkungen auf die in Anspruch zu nehmenden Kassenkredite.
(Weymann)
Fachdienst II