Betreff
Bedarfszuweisung - Finanzzuweisung an die Mitgliedsgemeinden
Vorlage
FG 20/006/2010
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Das Nds. Ministerium für Inneres und Sport hat mit dem als Anlage beigefügten Erlass vom 08.07.2010 der Samtgemeinde Fürstenau eine Bedarfszuweisung wegen einer außergewöhnlichen Lage im Antragsverfahren 2010 gem. § 13 des Nds. Finanzausgleichsgesetzes (NFAG) in Höhe von 460.000,00 € gewährt.

 

Nunmehr ist zu entscheiden, ob und in welcher Höhe die Bedarfszuweisung auf die einzelnen Verwaltungseinheiten verteilt werden soll.

 

Der Gesamtbetrag der bewilligten Bedarfszuweisung beläuft sich auf rd. 5,5 % der maßgebenden Fehlbeträge 2009 im Verwaltungshaushalt aller Mitgliedsgemeinden einschließlich Samtgemeinde in Höhe von 8.445.210,10 €. Der sich hiernach ergebende Betrag wurde mathematisch auf volle 10.000,00 € gerundet.

 

Bei Zugrundelegung dieses Verteilungsmaßstabes ergibt sich folgende Aufteilung:

 

 


(Richter)

(Weymann)

(Selter)

Fachbereich 3

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

 

 

Anlage


Beschlussvorschlag:

 

Die vom Nds. Ministerium für Inneres und Sport mit Erlass vom 08.07.2010 bewilligte Bedarfszuweisung in Höhe von 460.000,00 € wird entsprechend der Fehlbeträge zum 31.12.2009 zwischen der Samtgemeinde Fürstenau und den Mitgliedsgemeinden aufgeteilt. Die sich hiernach ergebenden Beträge sind auf volle 10.000,00 € zu runden. Auf die einzelnen Verwaltungseinheiten entfallen danach folgende Summen:

 

Samtgemeinde Fürstenau                                                   260.000,00 €

Stadt Fürstenau                                                                   200.000,00 €


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Weiterleitung eines Teilbetrages der Bedarfszuweisung an die Mitgliedsgemeinden hat unmittelbare Auswirkungen auf die in Anspruch zu nehmenden Kassenkredite.

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II