Betreff
Fahrtkostenpauschale für den Vorsitzenden des Strassen- und Wegeausschusses der Gemeinde Bippen
Vorlage
BIP/029/2010
Art
Beschlussvorlage Bippen

Der Vorsitzende des Strassen- und Wegeausschusses ist im Rahmen der Ausübung seiner Ausschusstätigkeit ständig im gesamten Gemeindegebiet mit dem privaten Pkw unterwegs, um gemeinsam mit Mitarbeitern des Bauhofs und Anderen u. a. Straßenschäden abzustimmen, Holzfällaktionen durchführen zu lassen. Aufgrund dieser herausgehobenen Funktion ergibt sich zwangsläufig ein über die allgemeine Aufwandspauschale nicht gedeckter zusätzlicher Kostenrahmen. Da eine Einzelfahrtabrechnung verwaltungstechnisch kaum durchführbar und sehr belastend für alle Beteiligten ist, wird vorgeschlagen, dem Vorsitzenden des Strassen- und Wegeausschusses eine Fahrtkostenpauschale für die regelmäßige Bereisung in unserer Flächengemeinde zuzugestehen.

In Anbetracht der ständig steigenden Pkw-Unterhaltungskosten, der laufenden Kosten für Benzin / Diesel und den ständig steigenden Versicherungskosten, wird aus Sicht der Verwaltung vorgeschlagen, eine Fahrtkostenpauschale von 80,00 € monatlich festzulegen.


(Tolsdorf)

Bürgermeister

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Vorsitzende des Strassen- und Wegeausschusses erhält ab dem 01.07.2010 eine pauschalierte Fahrtkostenerstattung in Höhe von 80,00 € monatlich.
  2. Die Satzung der Gemeinde Bippen über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen, Ersatz von Auslagen und Verdienstausfall für ehrenamtlich Tätige vom 17.12.2001 ist entsprechend anzupassen.