Betreff
Standortsicherung für Gasdruckregelstation
Vorlage
BIP/028/2010
Art
Beschlussvorlage Bippen

Die Hauptgasdruckleitung, die vom Theilweg Richtung Schockland verläuft, muss mit einer neuen, erheblich leistungsstärkeren Gasdruckregelung erweitert werden. Der Standort soll nach Mitteilung der RWE an der Ohrter Straße / Ecke Theilweg entsprechend der als Anlage beigefügten Skizze eingerichtet werden. Mit den Mitarbeitern der RWE wurde der Standort gemeinsam mit der Verwaltung der Gemeinde Bippen abgestimmt. Das Gebäude soll neben dem Radwanderweg auf dem Gemeindegrund erstellt werden. Aufgrund der bestehenden Konzessionsverträge werden die Standorte dem RWE Rheinland-Westfalen Netz kostenlos zur Verfügung gestellt. Aus Sicht der Gemeinde und den Planinteressen der Gemeinde spricht nichts gegen diesen Standort. Vielmehr wird im Rahmen des Erstellens eines solchen Gebäudeteils die Möglichkeit gesehen, eine etwas großzügigere flächenmäßige Pflasterung vorzusehen und auf dem Gelände anschließend auch eine Schutzhütte / Shelter-Hütte herstellen zu lassen.

In den Gesprächen mit der RWE wurde bereits darauf hingewiesen, dass im Rahmen des anstehenden Flurbereinigungsverfahrens Bippen-Restrup die Straße „Theilweg“ erneuert wird, so dass die ebenfalls neu zu verlegende Gasleitung auf jeden Fall vorher passieren muss, damit nicht nach der Straßenbaumaßnahme Folgeschäden durch die Verlegearbeiten der Erdgasrohrleitung entstehen. Dies wurde mir zugesichert. Nach Beschlussfassung über die Standortsicherung in Verwaltungsausschuss / Rat wird die Verwaltung unverzüglich der RWE mitteilen, dass möglichst noch in diesem Jahr die Gasleitung verlegt werden muss, um die anderen gemeindlichen Planungen nicht zu konterferieren.


 

(Tolsdorf)

Bürgermeister

 

 

Anlagen

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Bippen schließt mit der RWE Netzservice GmbH einen Standortsicherungsvertrag für den Bau eines Gasdruckregelschranks auf dem Grundstück der Gemarkung Bippen, Flur 1, Flurstück 344/179 ab.