Die
Hauptgasdruckleitung, die vom Theilweg Richtung Schockland verläuft, muss mit
einer neuen, erheblich leistungsstärkeren Gasdruckregelung erweitert werden.
Der Standort soll nach Mitteilung der RWE an der Ohrter Straße / Ecke Theilweg
entsprechend der als Anlage beigefügten Skizze eingerichtet werden. Mit den
Mitarbeitern der RWE wurde der Standort gemeinsam mit der Verwaltung der
Gemeinde Bippen abgestimmt. Das Gebäude soll neben dem Radwanderweg auf dem
Gemeindegrund erstellt werden. Aufgrund der bestehenden Konzessionsverträge
werden die Standorte dem RWE Rheinland-Westfalen Netz kostenlos zur Verfügung
gestellt. Aus Sicht der Gemeinde und den Planinteressen der Gemeinde spricht
nichts gegen diesen Standort. Vielmehr wird im Rahmen des Erstellens eines
solchen Gebäudeteils die Möglichkeit gesehen, eine etwas großzügigere
flächenmäßige Pflasterung vorzusehen und auf dem Gelände anschließend auch eine
Schutzhütte / Shelter-Hütte herstellen zu lassen.
In den
Gesprächen mit der RWE wurde bereits darauf hingewiesen, dass im Rahmen des
anstehenden Flurbereinigungsverfahrens Bippen-Restrup die Straße „Theilweg“
erneuert wird, so dass die ebenfalls neu zu verlegende Gasleitung auf jeden
Fall vorher passieren muss, damit nicht nach der Straßenbaumaßnahme
Folgeschäden durch die Verlegearbeiten der Erdgasrohrleitung entstehen. Dies
wurde mir zugesichert. Nach Beschlussfassung über die Standortsicherung in
Verwaltungsausschuss / Rat wird die Verwaltung unverzüglich der RWE mitteilen,
dass möglichst noch in diesem Jahr die Gasleitung verlegt werden muss, um die
anderen gemeindlichen Planungen nicht zu konterferieren.
(Tolsdorf) |
Bürgermeister |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde
Bippen schließt mit der RWE Netzservice GmbH einen Standortsicherungsvertrag
für den Bau eines Gasdruckregelschranks auf dem Grundstück der Gemarkung
Bippen, Flur 1, Flurstück 344/179 ab.