Der beauftragte Ingenieur Westerhaus wird in der Sitzung die als Anlage beigefügte Planung vorstellen.
Nach dem gültigen Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Berge vom 19.12.2001 ist ein 7,50 m breiter Ausbau der Straße „Am Tempelskamp“ vorgesehen. Das im Eigentum der Gemeinde Berge befindliche Wegegrundstück weist jedoch nur eine Breite von 6- 6,5 m auf. Zum Ausbau auf die laut B-Plan vorgeschriebene Breite ist der Grunderwerb von 230 qm von der Firma Böcker Quakenbrück, die Eigentümerin der angrenzenden Fläche ist erforderlich. Über den Stand der Gespräche mit dem Geschäftsführer hinsichtlich des Grunderwerbs wird in der Sitzung berichtet.
Mit dem Landesstraßenbauamt ist insoweit abgesprochen, dass die Straßenentwässerung an die Landesstraße angeschlossen werden kann. Für die Einmündungsbereiche ist eine bituminöse Befestigung, für den Straßenkörper als solchen eine Betonsteinpflasterdecke vorgesehen. Ebenfalls sind zwei Aufpflasterungen zur Verkehrsberuhigung vorgesehen.
(Brandt) |
Bürgermeister |
Anlagen
Entwurfsplanung
Beschlussvorschlag:
ohne