Betreff
Zuweisungen zum Strukturausgleich für besonders finanzschwache Kommunen
Vorlage
FG 20/005/2010
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Als Beitrag zum Ausgleich der unterschiedlichen finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommunen hat der Landkreis Osnabrück in den letzten zwei Jahren Zuweisungen an besonders finanzschwache Gemeinden gewährt. Wie auch im Vorjahr steht ein Betrag in Höhe von 1 Millionen Euro zur Verfügung.

 

Eine Mitteilung des Landkreises Osnabrück liegt noch nicht vor. Im vergangenen Jahr musste der Antrag auf Zuweisungen zum Strukturausgleich jedoch bis zum 30.06. gestellt und der Entwurf einer Zielvereinbarung vorgelegt werden. Folgende Kriterien waren dabei kumulativ zu erfüllen:

 

1.  Hohe Fehlbetragsquote

     Die Fehlbetragsquote im Haushaltsjahr 2009 für den Samtgemeindebereich liegt bei 45,46 %.

 

2.  Hohe negative Abweichung von der durchschnittlichen Steuerkraft

     Die durchschnittliche Steuereinnahmekraft (je Einwohner) des Samtgemeindebereiches für die Jahre 2006 – 2008 liegt mit -31,1 % unter den Durchschnittswerten auf Landesebene.

 

3.  Zuweisungswürdigkeit

     Hierbei ist von besonderer Bedeutung, ob die Gemeinde ihr eigenes Konsolidierungspotential ausschöpft. Bei der Antragstellung sind beizufügen:

 

- Eine Übersicht zu den bisher getroffenen Maßnahmen

- Der Entwurf einer Zielvereinbarung (siehe Anlage), in der die bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums konkret geplanten Konsolidierungsmaßnahmen erläutert werden.


(Richter)

(Weymann)

(Selter)

Fachbereich 3

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlage


Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf der Zielvereinbarung zur Erreichung nachhaltiger Haushaltskonsolidierung im Zusammenhang mit der Gewährung von Zuweisungen zum Strukturausgleich für das Haushaltsjahr 2010 wird beschlossen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Mit den Zuweisungen zum Strukturausgleich wird die Entschuldung der besonders finanzschwachen Gemeinden unterstützt. Der Schuldenstand kann gesenkt und langfristig der Schuldendienst (Zins- und Tilgungsleistungen) verringert werden. Die Höhe der Einsparung kann erst bei Festlegung des Strukturausgleichsbetrages beziffert werden.

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II