Seit Mitte
der 90er Jahre erhält der Bürgermeister der Gemeinde Bippen 103,00 € (ehemals
200,00 DM) für die Fahrtkosten, die mit der Ausübung des Amtes des
Bürgermeisters und dem damit verbundenen Verwaltungshandeln zusammenhängen. Da
die Fahrten zu einzelnen Standorten, Objekten, Bürgerinnen und Bürgern und
anderen Absprachen in der Summe zunehmen, und insbesondere seit Mitte der 90er
Jahre die laufenden Unterhaltungskosten eines Pkw erheblich – nicht nur durch
die Benzinpreise – gestiegen sind, erscheint die Anpassung der Pauschale für
die Fahrtkostenerstattung angemessen und vertretbar. Der hier vorgeschlagene
Betrag ist deckungsgleich mit dem Betrag für die laufende Fahrtkostenerstattung
der Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden innerhalb der Samtgemeinde, die die
Funktion des Bürgermeisters einschließlich der Verwaltungsverantwortung
wahrnehmen.
(Tolsdorf) |
Bürgermeister |
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister der Gemeinde Bippen erhält für die laufenden Fahrtkosten eine Pauschale in Höhe von 160,00 €.