Betreff
Erstattung der Fahrtkosten für den Bürgermeister
Vorlage
BIP/025/2010
Art
Beschlussvorlage Bippen

Seit Mitte der 90er Jahre erhält der Bürgermeister der Gemeinde Bippen 103,00 € (ehemals 200,00 DM) für die Fahrtkosten, die mit der Ausübung des Amtes des Bürgermeisters und dem damit verbundenen Verwaltungshandeln zusammenhängen. Da die Fahrten zu einzelnen Standorten, Objekten, Bürgerinnen und Bürgern und anderen Absprachen in der Summe zunehmen, und insbesondere seit Mitte der 90er Jahre die laufenden Unterhaltungskosten eines Pkw erheblich – nicht nur durch die Benzinpreise – gestiegen sind, erscheint die Anpassung der Pauschale für die Fahrtkostenerstattung angemessen und vertretbar. Der hier vorgeschlagene Betrag ist deckungsgleich mit dem Betrag für die laufende Fahrtkostenerstattung der Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden innerhalb der Samtgemeinde, die die Funktion des Bürgermeisters einschließlich der Verwaltungsverantwortung wahrnehmen.


 

(Tolsdorf)

Bürgermeister

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgermeister der Gemeinde Bippen erhält für die laufenden Fahrtkosten eine Pauschale in Höhe von 160,00 €.