Der
Schützenverein Ohrtermersch hat einen entsprechenden Antrag auf
Investitionskostenzuschuss für eine bauliche Maßnahme am Vereinsgebäude
gestellt. Aufgrund der Grundsätzlichkeit dieses Antrags bedarf es einer
Abstimmung sowohl im Verwaltungsausschuss als auch in den Fraktionen, wie wir
mit derartigen Sanierungsanträgen in der Zukunft umgehen wollen. Der Rat der Gemeinde
Bippen hat am 11.12.2000 nach Beratung beschlossen, dass Sport- und Reitvereine
wegen ihrer großen jugendpolitischen Bedeutung für das Gemeindeleben
Investitionsförderungen erhalten. Dieser Grundsatzbeschluss des Rates ist als
Anlage beigefügt.
Das
Schützenmusikkorps Hartlage-Lulle hat im Rahmen des Baus der Schützenhalle
einen entsprechenden Zuschuss erhalten, mit dem besonderen Hinweis, dass es
sich bei dem Schützenmusikkorps um eine Vereinsgliederung handelt, die in hohem
Maße eine Jugendförderung im musikalischen Sinne leistet. Vor dem Hintergrund
des Antrags des Schützenvereins Ohrtermersch und zu erwartender weiterer
Anträge in den Gemeindeteilen, ist in den Fraktionen grundsätzlich zu beraten,
wie wir zukünftig mit derartigen Förderanträgen umgehen wollen. Es ist damit zu
rechnen, dass auch die anderen Schützenhallen in den Gemeindeteilen einen
gewissen Renovierungsstau vor sich herschieben und daher wird der Umgang mit
dem Förderantrag Ohrtermersch auch ein sehr grundsätzlicher sein.
Da wir viele
Schützenhallen in der Gemeinde haben, kann hier sehr schnell durch
kurzfristiges Handeln ein Finanzierungsvakuum aufgebaut werden, welches
angesichts der Haushaltslage der Gemeinde Bippen kaum überschaubar ist.
Der
Verwaltungsausschuss hat nach eingehender Beratung beschlossen und dem Rat
empfohlen, die Investitionsförderung weiterhin nicht auf die Schützenvereine
auszuweiten und auch Reitvereine nicht explizit in die Investitionsförderung
aufzunehmen. Die gemeindliche Investitionsförderung bleibt entsprechend der
bestehenden Beschlusslage ausschließlich auf Spotvereine begrenzt.
(Tolsdorf) |
Bürgermeister |
Beschlussvorschlag:
- Sportvereine erhalten grundsätzlich für Baumaßnahmen bis 50.000,00 € einen Zuschuss in Höhe von 15 %. Kosten, die den Betrag von 50.000,00 € übersteigen, werden mit 5 % bezuschusst.
- Der Zuschuss beträgt maximal 10.000,00 €.