Betreff
Investitionskostenzuschussantrag des Schützenvereins Ohrtermersch
Vorlage
BIP/024/2010
Art
Beschlussvorlage Bippen

Der Schützenverein Ohrtermersch hat einen entsprechenden Antrag auf Investitionskostenzuschuss für eine bauliche Maßnahme am Vereinsgebäude gestellt. Aufgrund der Grundsätzlichkeit dieses Antrags bedarf es einer Abstimmung sowohl im Verwaltungsausschuss als auch in den Fraktionen, wie wir mit derartigen Sanierungsanträgen in der Zukunft umgehen wollen. Der Rat der Gemeinde Bippen hat am 11.12.2000 nach Beratung beschlossen, dass Sport- und Reitvereine wegen ihrer großen jugendpolitischen Bedeutung für das Gemeindeleben Investitionsförderungen erhalten. Dieser Grundsatzbeschluss des Rates ist als Anlage beigefügt.

Das Schützenmusikkorps Hartlage-Lulle hat im Rahmen des Baus der Schützenhalle einen entsprechenden Zuschuss erhalten, mit dem besonderen Hinweis, dass es sich bei dem Schützenmusikkorps um eine Vereinsgliederung handelt, die in hohem Maße eine Jugendförderung im musikalischen Sinne leistet. Vor dem Hintergrund des Antrags des Schützenvereins Ohrtermersch und zu erwartender weiterer Anträge in den Gemeindeteilen, ist in den Fraktionen grundsätzlich zu beraten, wie wir zukünftig mit derartigen Förderanträgen umgehen wollen. Es ist damit zu rechnen, dass auch die anderen Schützenhallen in den Gemeindeteilen einen gewissen Renovierungsstau vor sich herschieben und daher wird der Umgang mit dem Förderantrag Ohrtermersch auch ein sehr grundsätzlicher sein.

Da wir viele Schützenhallen in der Gemeinde haben, kann hier sehr schnell durch kurzfristiges Handeln ein Finanzierungsvakuum aufgebaut werden, welches angesichts der Haushaltslage der Gemeinde Bippen kaum überschaubar ist.

Der Verwaltungsausschuss hat nach eingehender Beratung beschlossen und dem Rat empfohlen, die Investitionsförderung weiterhin nicht auf die Schützenvereine auszuweiten und auch Reitvereine nicht explizit in die Investitionsförderung aufzunehmen. Die gemeindliche Investitionsförderung bleibt entsprechend der bestehenden Beschlusslage ausschließlich auf Spotvereine begrenzt.


 

(Tolsdorf)

Bürgermeister

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Sportvereine erhalten grundsätzlich für Baumaßnahmen bis 50.000,00 € einen Zuschuss in Höhe von 15 %. Kosten, die den Betrag von 50.000,00 € übersteigen, werden mit 5 % bezuschusst.
  2. Der Zuschuss beträgt maximal 10.000,00 €.