Die Gemeinde
Bippen ist derzeit im Flurbereinigungsverfahren Bippen-Restrup. Für die
Gemeinde Berge gilt, dass das dortige Flurbereinigungsverfahren Hekese noch
nicht abgeschlossen ist, hier insbesondere die Zuteilung noch nicht. Im Rahmen
der Flurbereinigung Hekese wurde der Weg E 103 (s. Anlage), der zur einen
Hälfte im Eigentum der Gemeinde Berge und zur anderen Hälfte im Eigentum der Gemeinde Bippen ist,
bituminös und teils in Schotter ausgebaut. Eine entsprechende Kostenteilung
zwischen der Gemeinde Bippen und der Gemeinde Berge ist für den Weg E 103 nicht
erfolgt.
Im Rahmen
des Flurbereinigungsverfahrens Bippen-Restrup ist geplant, den Weg E 114 (s. Anlage)
auszubauen. Auch dieser Weg gehört zur Hälfte der Gemeinde Berge und zur
anderen Hälfte der Gemeinde Bippen.
Da für den
Ausbau des Weges E 103 keine Kostenbeteiligung durch die Gemeinde Bippen im
Rahmen des Hekeser Flurbereinigungsverfahrens erfolgt ist, wurde von der
Gemeinde Berge angeregt, dass die Gemeinde Bippen somit gleichhandelnd auch auf
eine Kostenbeteiligung im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens für den Weg E 114
verzichten soll. Gleichzeitig wurde angeregt, ob es nicht sinnvoll ist, im
Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Bippen-Restrup und dem
nichtabgeschlossenen Flurbereinigungsverfahrens Hekese die Wege entsprechend zu
tauschen, damit die gemeinsame Verantwortung für den Unterhalt der Wege so
geklärt wird, dass sowohl die Gemeinde Bippen für einen Weg in Gänze
verantwortlich ist und die Gemeinde Berge ebenfalls.
Dies ist ein
in der Summe vernünftiger Vorschlag, da Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten
durch einen solchen Wegetausch klar sind und auch eine entsprechende
Kostenbeteiligung für die jeweils durchzuführende Maßnahme ist dann ebenfalls
nicht erforderlich. Vor diesem Hintergrund wird, dem Vorschlag der Gemeinde
Berge folgend, vorgeschlagen, dass die Gemeindegrenzen somit entsprechend
verschoben werden, indem der Weg E 103 mit dem Gemarkungsteil der Gemeinde
Bippen mit einer Größe von 4.884 qm an die Gemeinde Berge geht und die
Gemarkungsgrenze der Gemeinde Bippen um den gesamten Weg E 114 mit einer Größe
von 3.151 qm auch entsprechend verschoben wird.
(Tolsdorf) |
Bürgermeister |
Anlage
Beschlussvorschlag:
Im Rahmen der Flurbereinigungsverfahren Hekese und Bippen-Restrup wird das Grundstück der Gemarkung Restrup, Flur 1, Flurstück 75/1 in Größe von 4.884 qm an die Gemeinde Berge übertragen und das Grundstück der Gemarkung Hekese, Flur 4, Flurstück 173/1, in Größe von 3.151 qm an die Gemeinde Bippen übertragen.
Die Umsetzung dieser Neuregelungen sollen die Verwaltungen der Gemeinden Bippen und Berge mit dem GLL abstimmen und für die Umsetzung vorbereiten.