Dieses positive Jahresergebnis resultiert einerseits daraus, dass die Gesamtausgaben gegenüber der Gebührenbedarfskalkulation für 2009 gesenkt werden konnten sowie der Verlust aus 2008 gegenüber der Prognose des Büros Intecon deutlich geringer ausgefallen ist. Hauptgrund für den positiven Jahresabschluss 2009 ist jedoch, dass in Anbetracht des negativen Jahresergebnisses aus 2007 und des erwarteten Verlustes für 2008 rechtzeitig durch eine Anpassung der Friedhofsgebühren zum 01.01.2009 gegengesteuert wurde.
Die Gebührenbedarfskalkulation für 2010 berücksichtigt Gesamtkosten in Höhe von 142.400 €. Abzgl. der gebührenneutralen Aufwendungen in Höhe von 9.400 € wird für 2010 mit gebührenfähigen Kosten in Höhe von 133.000 gerechnet. Die prognostizierten Kosten orientieren sich am Jahresergebnis 2009. Aufgrund der durchschnittlichen Benutzerzahlen der letzten fünf Jahre wird für 2010 mit Gebühreneinnahmen in Höhe von 140.700 € gerechnet so dass im Jahresergebnis eine Überdeckung von rd. 7.700 € erwartet wird. Der Betriebsabrechnungsbogen der Bedarfsberechnung 2010 ist als Anlage 2 ebenfalls beigefügt.
Es wird daher davon ausgegangen, dass die zum 01.01.2009 beschlossenen Gebührensätze weiterhin auskömmlich sind. Eine Gebührensenkung wird derzeit nicht vorgeschlagen, da Gewinnvorträge in dies rechtfertigender Höhe nicht vorhanden sind. Auch setzt die Gebührenbedarfskalkulation und die darin enthaltene Kostenüberdeckung eine Kosten- und Nachfragekontinuität voraus, die jedoch insbesondere aufgrund des verstärkt zu beobachtenden Wandels im Nachfrageverhalten weg von der Erdbestattung und hin zur Urnenbestattung mit Unwägbarkeiten behaftet ist. Eine erneute Gebührenanpassung sollte frühestens für 2012 angedacht werden.
(Wagener) |
(Kolosser) |
(Selter) |
Fachbereich 5 |
Fachdienst III |
Samtgemeindebürgermeister |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Das Ergebnis des Gebührenhaushalts für die Benutzungsgebühren der kommunalen Friedhofseinrichtungen der Samtgemeinde Fürstenau für das Haushaltsjahr 2009 mit einem Überschuss von 23.744 €, einem Verlustvortrag aus 2008 in Höhe von 21.320 € und einem Gewinnvortrag nach 2010 in Höhe von 2.424 € wird zur Kenntnis genommen.
Die Benutzungsgebühren der kommunalen Friedhofseinrichtungen der Samtgemeinde Fürstenau sind für das Haushaltsjahr 2010 auskömmlich und werden nicht verändert.
Finanzielle Auswirkungen:
Das Jahresergebnis 2009 wird mit dem Verlustvortrag aus 2008 verrechnet, so dass die Verluste aus Vorjahren ausgeglichen sind. Da die zum 01.01.2009 festgesetzten Benutzungsgebühren auskömmlich sind, sind gebührenrechtliche Konsequenzen derzeit nicht erforderlich.
(Weymann)
Fachdienst II