Betreff
Gebührenkalkulation für das Bestattungswesen
Vorlage
FB 5/012/2010
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Die Nachkalkulation der Gebühren für die Benutzung der kommunalen Friedhofseinrichtungen für das Jahr 2009 wurde nach Abschluss des abgelaufenen Haushaltsjahres durchgeführt. Für den Kalkulationszeitraum 2009 wurden im Unterabschnitt „Bestattungswesen“ Kosten in Höhe von insgesamt 141.766 € ermittelt, wovon ein Betrag von 9.362 € als neutraler Aufwand auf Grün- und Vorhalteflächen sowie Kriegs- und Pflegegräber entfällt. Die gebührenfähigen Kosten betragen 132.404 €. An Benutzungsgebühren wurden im gleichen Zeitraum 156.148 € eingenommen, so dass eine Überdeckung von 23.744 € erwirtschaftet werden konnte. Unter Berücksichtigung des Verlustvortrages von 21.320 € aus dem Jahresabschluss 2008 der Abteilung Bestattungswesen des zum 01.01.2009 aufgelösten Eigenbetriebes ergibt sich für 2010 ein Gewinnvortrag in Höhe von 2.424 €. Der Betriebsabrechnungsbogen für 2009 ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Dieses positive Jahresergebnis resultiert einerseits daraus, dass die Gesamtausgaben gegenüber der Gebührenbedarfskalkulation für 2009 gesenkt werden konnten sowie der Verlust aus 2008 gegenüber der Prognose des Büros Intecon deutlich geringer ausgefallen ist. Hauptgrund für den positiven Jahresabschluss 2009 ist jedoch, dass in Anbetracht des negativen Jahresergebnisses aus 2007 und des erwarteten Verlustes für 2008 rechtzeitig durch eine Anpassung der Friedhofsgebühren zum 01.01.2009 gegengesteuert wurde.

 

Die Gebührenbedarfskalkulation für 2010 berücksichtigt Gesamtkosten in Höhe von 142.400 €.  Abzgl. der gebührenneutralen Aufwendungen in Höhe von 9.400 € wird für 2010 mit gebührenfähigen Kosten in Höhe von 133.000 gerechnet. Die prognostizierten Kosten orientieren sich am Jahresergebnis 2009. Aufgrund der durchschnittlichen Benutzerzahlen der letzten fünf Jahre wird für 2010 mit Gebühreneinnahmen in Höhe von 140.700 € gerechnet so dass im Jahresergebnis eine Überdeckung von rd. 7.700 € erwartet wird. Der Betriebsabrechnungsbogen der Bedarfsberechnung 2010 ist als Anlage 2 ebenfalls beigefügt.

 

Es wird daher davon ausgegangen, dass die zum 01.01.2009 beschlossenen Gebührensätze weiterhin auskömmlich sind. Eine Gebührensenkung wird derzeit nicht vorgeschlagen, da Gewinnvorträge in dies rechtfertigender Höhe nicht vorhanden sind. Auch setzt die  Gebührenbedarfskalkulation und die darin enthaltene Kostenüberdeckung eine Kosten- und Nachfragekontinuität voraus, die jedoch insbesondere aufgrund des verstärkt zu beobachtenden Wandels im Nachfrageverhalten weg von der Erdbestattung und hin zur Urnenbestattung mit Unwägbarkeiten behaftet ist. Eine erneute Gebührenanpassung sollte frühestens für 2012 angedacht werden.


 

 

 

(Wagener)

(Kolosser)

(Selter)

Fachbereich 5

Fachdienst III

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen


Beschlussvorschlag:

 

Das Ergebnis des Gebührenhaushalts für die Benutzungsgebühren der kommunalen Friedhofseinrichtungen der Samtgemeinde Fürstenau für das Haushaltsjahr 2009 mit einem Überschuss von 23.744 €, einem Verlustvortrag aus 2008 in Höhe von 21.320 € und einem Gewinnvortrag nach 2010 in Höhe von 2.424 € wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Benutzungsgebühren der kommunalen Friedhofseinrichtungen der Samtgemeinde Fürstenau sind für das Haushaltsjahr 2010 auskömmlich und werden nicht verändert.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Das Jahresergebnis 2009 wird mit dem Verlustvortrag aus 2008 verrechnet, so dass die Verluste aus Vorjahren ausgeglichen sind. Da die zum 01.01.2009 festgesetzten Benutzungsgebühren auskömmlich sind, sind gebührenrechtliche Konsequenzen derzeit nicht erforderlich.

 

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II