Betreff
Doppischer Produkthaushalt - Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2010 sowie Investitionsprogramm 2010-2013
Vorlage
BER/008/2010
Art
Beschlussvorlage Berge

Anliegend in gehefteter Form der Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2010, der mit einem Jahresergebnis unter Berücksichtigung der Abschreibungen und der damit korrespondierenden Erträge aus der Auflösung von Sonderposten mit einem Jahresergebnis von - 112.900 €  abschließt.  Ohne Berücksichtigung von Abschreibungen und Sonderpostenauflösungen ergibt sich ein Jahresergebnis aus sog. lfd. Verwaltungstätigkeit von -106.800 €.

Als investive Maßnahmen für 2010 sind der Ausbau der Straße „Am Tempelskamp“ und der Fußweg im Baugebiet „Hoher Esch“ sowie der Umbau der Gemeindeverwaltung vorgesehen.

 

Bei der Durchsicht und Vergleich mit den anderen Produkthaushalten der Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Fürstenau ist festzustellen, dass lediglich die Gemeinde Berge Unterhaltungsaufwendungen für den Bauhof, welches auf eigene Rechnung angeschaffte Geräte betrifft, in größerem Umfang, nämlich in Höhe von 18.500 € hat. Bei der Stadt Fürstenau fallen derartige Kosten nicht an, da alle auch ausschließlich städtisch genutzten Geräte durch die Samtgemeinde angeschafft und unterhalten werden. Bei der Gemeinde Bippen beläuft sich der Unterhaltungsaufwand für Eigengeräte und Fahrzeuge auf 2.900 €. In Abstimmung mit der Gemeinde Bippen sind gleichlautende Schreiben an die Samtgemeinde gerichtet worden mit der Bitte um Überprüfung, ob es aus Gleichbehandlungsgründen nicht gerechtfertigt ist, die laufenden Kosten für die gemeindeeigenen Geräte und Fahrzeuge, wenn sie denn schon von den Gemeinden auf eigene Rechnung beschafft worden sind, zu tragen.

 

Unter Berücksichtigung der samtgemeindlichen Übernahme dieser Kosten ergibt sich ein Jahresergebnis von – 94.400 €. Die entsprechende geänderte Haushaltsatzung sowie der Gesamtergebnisplan ist als Anlage beigefügt.

 

Eines Haushaltskonsolidierungsprogrammes bedarf es insoweit nicht, da das Defizit des Haushaltsjahres 2010 durch die zu erwartenden Überschüsse der Jahre 2010 und 2011 ausgeglichen werden kann. Ein Ausgleich mit Rücklagen aus Vorjahren ist gesetzlich nicht zulässig, sondern lediglich mit Überschüssen aus Folgejahren.

 

Da der Produkthaushalt als solcher nicht einfach händelbar ist, ist zur Erläuterung eine Tabelle mit den einzelnen „Haushaltsansätzen“ geordnet nach Einnahmen und Ausgaben beigefügt.  Im Ausgabenbereich kommt es hierbei zu Kostenverschiebungen, die dadurch begründet sind, dass die Kosten für die Unterhaltung von Grundvermögen im Gesamtergebnisplan zwar nach Kosten geordnet, jedoch nicht einzelnen Bereichen zugeordnet werden. So war im kameralen Haushalt bspw. die Pacht für den Sportplatz unter der Haushaltsstelle Sportstätten aufgeführt. Im doppischen Haushalt ist sie das nur teilweise. Zwar wird die Pacht im Produkthaushalt Sportstätten ausgewiesen, taucht im Gesamtergebnishaushalt jedoch unter den Aufwendungen für Mieten und Pachten zusammen mit anderen Miet- und Pachtaufwendungen als Gesamtsumme auf. In der Tabelle wurden die einzelnen Ausgabepositionen um diese Kosten bereinigt, so dass es insoweit zu Abweichungen zu den Vorjahren kommen kann.


(Brandt)

Bürgermeister

 

 

Anlagen

 Nr. 1 Haushaltssatzung (- 94.400)

 Nr. 2 Gesamtergebnisplan (- 94.400)

 Nr. 3  tabellarische Übersicht Einnahmen und Ausgaben

 Heftung Haushaltsentwurf (soweit noch nicht im letzten VA ausgehändigt)


Beschlussvorschlag:

 

ohne