Die
offizielle Einweisung des Flurbereinigungsverfahrens Bippen - Restrup wird
aller Voraussicht nach im April erfolgen mit anschließender Wahl der
Teilnehmergemeinschaft und des Vorstandes.
In einem
umfassenden Prozess und Diskurs der Beteiligten im Arbeitskreis „Vorbereitung
Flurbereinigungsverfahren“ sind die wesentlichen Maßnahmen besprochen, erörtert
und festgelegt worden. Für das gesamte Flurbereinigungsgebiet in Bippen
bedeutet dies, dass ca. 16 km Strasse neu gemacht werden bzw. erneuert,
terrassiert. Die ersten Straßenbaumaßnahmen werden aller Voraussicht nach im
Frühjahr 2011 erfolgen können. Insgesamt läuft ein derart angelegtes
Flurbereinigungsverfahren in einem Zeitfenster von ca. 10 Jahren. Die erste
Maßnahme des Straßenbaus wird auf den vorhandenen Straßen und Wegen erfolgen.
Nach der Flurneuordnung werden die weiteren Straßenbaumaßnahmen erfolgen
können, da auch Grundstücksangelegenheiten betroffen sind.
Insgesamt
belaufen sich die Straßenbaumaßnahmen auf ca. 1,8 Mio. Euro, von denen die
Gemeinde Bippen 30 % für die gemeindlichen Straßen zu tragen hat. Dies sind nach
Abschluss aller Straßenbaumaßnahmen ca. 450.000 Euro.
Neben den
gemeindlichen Straßen und Wegen sollte im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens
auch die verkehrliche Erschließung des Gewerbegebietes an der Restruper Straße
erfolgen, da das kurze Stück bis zur Bahn nicht Teil des
Flurbereinigungsverfahrens ist, da es sich hier um eine planungsrechtlich
abgeschlossene Straßenerschließung eines Gewerbegebietes handelt. Für die
Gemeinde Bippen wäre es am sinnvollsten und auch zwingend erforderlich, die
straßenmäßige Erschließung des Gewerbegebietes im Rahmen des
Flurbereinigungsverfahrens beim dann anstehenden Straßenausbau mitzumachen.
Dieser kleine Teilabschnitt ist nicht förderfähig und sollte daher, wie von mir
mit der Flurbereinigungsbehörde, Herrn Sternitzke, besprochen, gesondert mit
der Gemeinde abgerechnet, jedoch in einer Baumaßnahme durchgeführt werden.
Üblicherweise
finanziert sich die Flurbereinigung, in dem die Teilnehmergemeinschaft
Flurbereinigung über das GLL Mittel erhält, sowohl von den Grundstückseigentümern
als auch aus Mitteln des GLL. Für den gemeindlichen Straßenbau gibt es vom
Grundsatz her zwei Möglichkeiten, dass nach Abschluss der jeweiligen
Bauabschnitte die Gemeinde direkt ihren Anteil trägt. Üblicherweise ist der
gemeindliche Anteil Teil der Gesamtdarlehenstilgung der Teilnehmergemeinschaft
und somit die Gemeinde mit der Flurbereinigungsbehörde eine Vereinbarung zur
Tilgung des Darlehens trifft. Hierzu bedarf es einer vertraglichen Regelung
zwischen der Gemeinde Bippen und der Flurbereinigungsbehörde. Eine
entsprechende vertragliche Regelung dürfte zum Ende 2010 als Vertrag
erforderlich werden. Aus Sicht der Gemeinde Bippen ist eine entsprechende
Finanzierung über die Teilnehmergemeinschaft angezeigt. Die Kredit- und
Darlehenskonditionen sind über die Teilnehmergemeinschaft in der Regel noch
günstiger als auf kommunaler Ebene. In dem inzwischen abgeschlossenen
Flurbereinigungsverfahren Ohrte ist ebenso verfahren worden und nach
Rücksprache mit dem GLL und den Nachbargemeinden ist in Fürstenau, Berge,
Eggermühlen, Kettenkamp, Nortrup etc. ebenfalls so verfahren worden.
(Tolsdorf) |
Bürgermeister |
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeinde Bippen erklärt gegenüber dem GLL, im Rahmen einer Tilgung die gemeindlichen Kostenanteile des Flurbereinigungsverfahrens zu tragen.
- Im Rahmen der anstehenden Straßenbaumaßnahmen des Flurbereinigungsgebiets soll die Erschließungsstraße für das Gewerbegebiet mitgemacht werden. Hierzu hat die Verwaltung die notwendigen Arbeiten und Erklärungen abzugeben, damit eine entsprechende Realisierung ermöglicht wird.