Betreff
Flurbereinigungsverfahren Bippen - Restrup
Vorlage
BIP/010/2010
Art
Beschlussvorlage Bippen

Die offizielle Einweisung des Flurbereinigungsverfahrens Bippen - Restrup wird aller Voraussicht nach im April erfolgen mit anschließender Wahl der Teilnehmergemeinschaft und des Vorstandes.

In einem umfassenden Prozess und Diskurs der Beteiligten im Arbeitskreis „Vorbereitung Flurbereinigungsverfahren“ sind die wesentlichen Maßnahmen besprochen, erörtert und festgelegt worden. Für das gesamte Flurbereinigungsgebiet in Bippen bedeutet dies, dass ca. 16 km Strasse neu gemacht werden bzw. erneuert, terrassiert. Die ersten Straßenbaumaßnahmen werden aller Voraussicht nach im Frühjahr 2011 erfolgen können. Insgesamt läuft ein derart angelegtes Flurbereinigungsverfahren in einem Zeitfenster von ca. 10 Jahren. Die erste Maßnahme des Straßenbaus wird auf den vorhandenen Straßen und Wegen erfolgen. Nach der Flurneuordnung werden die weiteren Straßenbaumaßnahmen erfolgen können, da auch Grundstücksangelegenheiten betroffen sind.

Insgesamt belaufen sich die Straßenbaumaßnahmen auf ca. 1,8 Mio. Euro, von denen die Gemeinde Bippen 30 % für die gemeindlichen Straßen zu tragen hat. Dies sind nach Abschluss aller Straßenbaumaßnahmen ca. 450.000 Euro.

 

Neben den gemeindlichen Straßen und Wegen sollte im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens auch die verkehrliche Erschließung des Gewerbegebietes an der Restruper Straße erfolgen, da das kurze Stück bis zur Bahn nicht Teil des Flurbereinigungsverfahrens ist, da es sich hier um eine planungsrechtlich abgeschlossene Straßenerschließung eines Gewerbegebietes handelt. Für die Gemeinde Bippen wäre es am sinnvollsten und auch zwingend erforderlich, die straßenmäßige Erschließung des Gewerbegebietes im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens beim dann anstehenden Straßenausbau mitzumachen. Dieser kleine Teilabschnitt ist nicht förderfähig und sollte daher, wie von mir mit der Flurbereinigungsbehörde, Herrn Sternitzke, besprochen, gesondert mit der Gemeinde abgerechnet, jedoch in einer Baumaßnahme durchgeführt werden.

Üblicherweise finanziert sich die Flurbereinigung, in dem die Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung über das GLL Mittel erhält, sowohl von den Grundstückseigentümern als auch aus Mitteln des GLL. Für den gemeindlichen Straßenbau gibt es vom Grundsatz her zwei Möglichkeiten, dass nach Abschluss der jeweiligen Bauabschnitte die Gemeinde direkt ihren Anteil trägt. Üblicherweise ist der gemeindliche Anteil Teil der Gesamtdarlehenstilgung der Teilnehmergemeinschaft und somit die Gemeinde mit der Flurbereinigungsbehörde eine Vereinbarung zur Tilgung des Darlehens trifft. Hierzu bedarf es einer vertraglichen Regelung zwischen der Gemeinde Bippen und der Flurbereinigungsbehörde. Eine entsprechende vertragliche Regelung dürfte zum Ende 2010 als Vertrag erforderlich werden. Aus Sicht der Gemeinde Bippen ist eine entsprechende Finanzierung über die Teilnehmergemeinschaft angezeigt. Die Kredit- und Darlehenskonditionen sind über die Teilnehmergemeinschaft in der Regel noch günstiger als auf kommunaler Ebene. In dem inzwischen abgeschlossenen Flurbereinigungsverfahren Ohrte ist ebenso verfahren worden und nach Rücksprache mit dem GLL und den Nachbargemeinden ist in Fürstenau, Berge, Eggermühlen, Kettenkamp, Nortrup etc. ebenfalls so verfahren worden.


 

(Tolsdorf)

Bürgermeister

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeinde Bippen erklärt gegenüber dem GLL, im Rahmen einer Tilgung die gemeindlichen Kostenanteile des Flurbereinigungsverfahrens zu tragen.
  2. Im Rahmen der anstehenden Straßenbaumaßnahmen des Flurbereinigungsgebiets soll die Erschließungsstraße für das Gewerbegebiet mitgemacht werden. Hierzu hat die Verwaltung die notwendigen Arbeiten und Erklärungen abzugeben, damit eine entsprechende Realisierung ermöglicht wird.