Betreff
Umlegungsverfahren "Lengericher Weg", Fürstenau
Vorlage
FB 5/003/2010
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Rat der Stadt Fürstenau hat in seiner Sitzung am 25.10.1993 beschlossen, für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 38 „Lengericher Weg, Fürstenau“ ein Umlegungsverfahren gemäß §§ 45 ff BauGB durchzuführen.

 

Die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau, die u. a. den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 38 „Lengericher Weg“ als Wohnbaufläche auswies, wurde hinsichtlich dieses Änderungsausschnittes seinerzeit nicht genehmigt, weil die geforderten Abstände zwischen dem ausgewiesenen Wohngebiet und dem landwirtschaftlichen Betrieb Menke an der Lingener Straße nicht eingehalten werden konnten. Aus diesem Grunde ist der obige Bebauungsplan bislang nicht rechtskräftig und das Umlegungsverfahren nicht durchgeführt worden. Die Umlegungsstelle fragt an, ob das Umlegungsverfahren U 162 „Lengericher Weg“ aufgehoben werden soll.

 

Nach Rücksprache mit der Landwirtschaftskammer Weser-Ems, Bersenbrück, findet auf dem Hof Menke keine Tierhaltung mehr statt und ist auch in absehbarer Zeit nicht beabsichtigt. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen sind derzeit verpachtet. Das Bauleitplanverfahren könnte  nunmehr erneut durchgeführt werden.

 

Da ein Bedarf an weiteren Wohnbauflächen derzeit in der Stadt Fürstenau nicht besteht, wird von der Verwaltung empfohlen, das Umlegungsverfahren U 162 „Lengericher Weg“ aufzuheben. Der Vermerk in den Grundbüchern könnte gelöscht und damit anstehende Grundstücksangelegenheiten erleichtert werden.

 

 

 

 


(Kolosser)

 

(Selter)

Fachdienst III

 

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

Das Umlegungsverfahren U 162 „Lengericher Weg“ ist aufzuheben.


Finanzielle Auswirkungen:

 

- keine -

 

 

(Weymann)

Fachdienst II