Betreff
Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungsplänen Bebauungsplan Nr. 21 "Koppelstraße West", 3. Änderung, Stadt Fürstenau
Vorlage
FB 5/002/2010
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 03.12.2009 den Bebauungsplan Nr. 21 „Koppelstraße West“, 3. Änderung einschließlich Begründung unter Berücksichtigung der zur Durchführung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.2 BauGB und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse im Rahmen der Abwägung als Entwurf beschlossen. Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB ist aufgrund des Abwägungsergebnisses erneut durchzuführen.

 

In Ausführung des obigen Beschlusses fand die erneute öffentliche Auslegung in der Zeit vom 06.01.2010 bis einschließlich 08.02.2010 statt. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bürger und der daraus resultierende Abwägungsvorschlag sind in der Anlage zwecks Beratung und Beschlussfassung dargestellt.


(Kolosser)

 

(Selter)

Fachdienst III

 

Stadtdirektor

 

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Bebauungsplan Nr. 21 „Koppelstraße West“, 3. Änderung einschließlich Begründung wird unter Berücksichtigung der zur Durchführung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4 a Abs. 3 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse im Rahmen der Abwägung als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist Teil der Gemarkung Fürstenau, Flur 9 und umfasst die Flurstücke 203/11, 200/2, 227/2 und 227/4.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Im doppischen Produkthaushalt 2010 sind für dieses Verfahren unter dem Produkt 511.10 entsprechende Haushaltsmittel eingeplant.

 

 

(Weymann)

Fachdienst II