Betreff
Neubau eines Radweges von Fürstenau nach Settrup, L 72
Vorlage
FB 6/006/2010
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Die Stadt Fürstenau ist bereits seit 1986 bemüht, den Radweg nach Settrup zu bauen. Nach mehreren intensiven Gesprächen mit dem Straßenbauamt Osnabrück ist im Jahre 1993 ein Antrag an das Nds. Ministerium für Wirtschaft und Verkehr gestellt worden, den Radweg im Rahmen des seinerzeit geltenden Modellradwegeprogramms auszubauen. Das Ministerium hat dem Bau grundsätzlich zugestimmt.

 

Der Radweg von der B 214 bis zur Einmündung der Straße „Am Pottebruch“ konnte endgültig im Jahre 2000 fertig gestellt werden. Hinsichtlich des Reststückes sind die Grundstücksverhandlungen noch nicht endgültig abgeschlossen. Lediglich für den Bereich im Ortsteil Settrup von km 3,900 bis km 4,450 sind die Grundstücksfragen im Zuge der Flurbereinigung Settrup geregelt worden. Trotz wiederholter Anträge der Stadt Fürstenau an das Straßenbauamt Osnabrück konnte die Realisierung der weiteren Abschnitte des Radweges bis heute nicht erfolgen.

 

Hinsichtlich der möglichen Trassierung des Radweges hat die Ingenieurplanung, Wallenhorst, im Jahre 2001 eine Planungsexpertise mit 4 Varianten einschließlich Kosten erarbeitet. Dabei wurde bei Variante 0 der Radweg über den Schaler Damm und die Straße Neustadt geplant. Bei Variante 1 soll der Ausbau durchgehend auf der Südseite der L 72 erfolgen. In beiden Fällen der v. g Varianten müsste die L 72 gequert werden. Die Variante 2 soll innerhalb des Grabenfeldes auf der Nordwestseite der L 72 geführt werden, dabei ist tlw. eine Grabenverrohrung mit Rinnen und Einläufen, die für die Entwässerung der Straße bzw. des Radweges benötigt werden, erforderlich. Bei Variante 3 läuft der Radweg hinter dem Graben und einer alten Verwallung, die erhalten werden soll, am Waldrand entlang.

 

Die Kosten wurden seinerzeit wie folg ermittelt:

 

  • V 0                   102.500,-- DM /   52.407,42 €
  • V 1                   837.000,-- DM / 427.951,30 €
  • V 2                1.499.500,-- DM / 766.682,18 €
  • V 3                1.054.500,-- DM / 539.157,29 €.

 

In den Gremien der Stadt Fürstenau wurden die Varianten 2 und 3 favorisiert. Die Ingenieurplanung, Wallenhorst, empfahl aus landschaftsökologischer Sicht die Variante 2, da bei dieser Variante die geringste Neuversiegelung zu erwarten ist, die Flächeninanspruchnahme auf stark vorbelasteten, anthropogen entstandenen Bereichen (Straßenseitenraum) stattfindet sowie neu entstehende Fahrstreifen nicht so weit von der vorhandenen Fahrbahn abgesetzt sind und somit weniger Landschaftsbereiche durch Abtrennung und zusätzlich keine Waldflächen in Anspruch genommen werden.

 

Aufgrund der Mitteilung des Straßenbauamtes Osnabrück im Jahre 2002, dass für den Zuständigkeitsbereich der Stadt Fürstenau bis 2005 keine Radewegemaßnahmen geplant und auch nicht mitfinanziert werden können, wurde beschlossen, entsprechende Anträge auf Umstufung der Landesstraße in eine Kreisstraße zu stellen. Dieser Antrag wurde vom Straßenbauamt Osnabrück und dem Landkreis Osnabrück abgelehnt.

 

Im Jahre 2003 hat die Stadt Fürstenau erneut den Radweg mit erster Priorität u. a. für das Mehrjahresprogramm (5 Jahr) angemeldet. Leider wurden die gemeldeten Radwege auch hier nicht berücksichtigt.

 

Auf telefonische Nachfrage Anfang 2010 wurde von der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Osnabrück, Herr Schult, mitgeteilt, dass das Mehrjahresprogramm in den nächsten 2 – 3 Jahren fortgeschrieben wird und in Abstimmung mit dem Landkreis Osnabrück erfolgt. Die Kostenanteile für Gemeinschaftsradwege werden entsprechend der Priorität für jede Maßnahme gesondert disponiert.

 

Der Bau von Bürgerradwegen ist auch bei Bundes- und Landesstraßen möglich. Das Land bzw. der Bund stellt den Grund und Boden zur Verfügung und übernimmt die Kosten für die Vermessung; weitere Kosten werden für den Bau nicht übernommen. Die Planung ist in Zusammenarbeit mit der Landesbehörde aufzustellen.

 

Von der Verwaltung wird empfohlen, zunächst abschließend festzulegen, auf welcher Seite der Radweg geführt werden soll, um dann den Ausbau erneut bei der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zu beantragen. Gleichzeitig sollten die erforderlichen Grunderwerbsverhandlungen wieder aufgenommen werden. Die Flächen in Settrup sind bereits im Eigentum der Stadt; hier besteht evtl. die Möglichkeit, das Teilstück (550 m) als Bürgerradweg herzustellen.

 

 

 

 

 


(Kolosser)

 

(Selter)

Fachdienst III

 

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

-  keiner  -


Finanzielle Auswirkungen:

 

Für weitere Grunderwerbsverhandlungen wurden im doppischen Produkthaushalt 2010 der Stadt Fürstenau unter dem Produkt 541.10 Gemeindestraßen 5.000,-- € im Rahmen der Finanzplanung für 2013 bereitgestellt. Weitere Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

 

Weymann)

Fachdienst II