Betreff
Änderung der Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung sowie des zugehörigen Gebührentarifs
Vorlage
FB 5/048/2005
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

In seiner Sitzung vom 02.06.2005 hat der Samtgemeindewerksausschuss beschlossen, die Nutzungsdauer für Wahlgrabstätten auf den kommunalen Friedhofseinrichtungen der Samtgemeinde Fürstenau von derzeit 40 auf 30 Jahre zu reduzieren. Die Verlängerungsdauer der Nutzungszeiträume sollte einheitlich auf ein Jahr festgelegt werden. Die vorgenannten Änderungen sind in den anliegenden Entwürfen der Friedhofssatzung der Samtgemeinde Fürstenau, der Friedhofsgebührensatzung sowie dem zugehörigen Gebührentarif eingearbeitet. Wie bereits in Vorlage FB 5/031/2005 zur Sitzung des Werksausschusses vom 02.06.2005 ausgeführt, führt die Reduzierung der Nutzungsdauer für Wahlgrabstätten von 40 auf 30 Jahre bei unveränderten Kosten gebührenrechtlich zu Verschiebungen zwischen den einzelnen Grabarten nach der folgenden Berechnung:

 

Gesamtkosten Friedhöfe:                 65.000,00 €

Kosten je qm und Jahr je Grab:               10,89 €

 

Nutz-ungs
dauer

Fall-zahlen

Länge

Breite

Fläche
Einzelgrab

Flächen-
Zeitwert
Einzelgrab

Flächen-
Zeitwert
Grabart

Grabge-
bühren

gerundet

bisher

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reihengrab

30,00

10,00

2,20

0,90

1,98

59,40

594,00

646,79 €

647 €

498,00 €

Kindergrab

12,00

0,67

1,20

0,90

0,72

8,64

5,79

141,12 €

141 €

73,00 €

Wahlgrab

30,00

59,44

2,50

1,20

3,00

90,00

5.349,60

979,98 €

980 €

1.005,00 €

Urnenwahlgrab

20,00

0,56

1,20

1,20

1,44

28,80

16,13

313,59 €

314 €

306,00 €

anonymes Urnenreihengrab

20,00

0,22

0,50

0,50

0,25

5,00

1,10

54,44 €

54 €

204,00 €

Summen

 

70,89

 

 

 

191,84

5.966,62

 

 

 

 

Die vorgenannten Gebührensätze sind in dem anliegenden Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung bereits übernommen. Zudem enthält der anliegende Friedhofssatzungsentwurf eine Anpassung der Grabgröße für Kindergrabstätten, da sich im Laufe der Jahre die bisherige Grabgröße von 1,20 x 0,60 m als nicht mehr praxisgerecht erwiesen hat. Vorgeschlagen wird daher eine Grabgröße von 1,20 x 0,90 m Die größere Grabfläche führt bei den Kindergräbern zu einem zusätzlichen Gebührenanstieg von 47,00 Euro auf nunmehr 141,00 Euro. Weitere notwendig gewordene inhaltliche Anpassungen sind in den jeweiligen Satzungsentwürfen erläutert.


 

 

(Wagener)

 

(Kamlage)

Fachbereich 5

 

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen

- Entwurf der Friedhofssatzung

- Entwurf der Friedhofsgebührensatzung

- Entwurf des Gebührentarifs zur Friedhofsgebührensatzung


Beschlussvorschlag:

 

Der anliegende Entwurf

 

-    der Friedhofssatzung der Samtgemeinde Fürstenau

 

-    der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung kommunaler Friedhofseinrichtungen in der Samtgemeinde Fürstenau

 

-    des Gebührentarifs zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung kommunaler Friedhofseinrichtungen in der Samtgemeinde Fürstenau

 

wird als Satzung beschlossen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich durch die vorgelegten Satzungsänderungen nicht, da die Gebühren weiterhin kostendeckend kalkuliert werden.

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II