In seiner Sitzung vom
02.06.2005 hat der Samtgemeindewerksausschuss beschlossen, die Nutzungsdauer
für Wahlgrabstätten auf den kommunalen Friedhofseinrichtungen der Samtgemeinde
Fürstenau von derzeit 40 auf 30 Jahre zu reduzieren. Die Verlängerungsdauer der
Nutzungszeiträume sollte einheitlich auf ein Jahr festgelegt werden. Die
vorgenannten Änderungen sind in den anliegenden Entwürfen der Friedhofssatzung
der Samtgemeinde Fürstenau, der Friedhofsgebührensatzung sowie dem zugehörigen
Gebührentarif eingearbeitet. Wie
bereits in Vorlage FB 5/031/2005
zur Sitzung des Werksausschusses vom 02.06.2005 ausgeführt, führt die
Reduzierung der Nutzungsdauer für Wahlgrabstätten von 40 auf 30 Jahre bei
unveränderten Kosten gebührenrechtlich zu Verschiebungen zwischen den einzelnen
Grabarten nach der folgenden Berechnung:
Gesamtkosten
Friedhöfe: 65.000,00 €
Kosten
je qm und Jahr je Grab: 10,89
€
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Nutz-ungs |
Fall-zahlen |
Länge |
Breite |
Fläche |
Flächen- |
Flächen- |
Grabge- |
gerundet |
bisher |
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Reihengrab |
30,00 |
10,00 |
2,20 |
0,90 |
1,98 |
59,40 |
594,00 |
646,79 € |
647 € |
498,00 € |
Kindergrab |
12,00 |
0,67 |
1,20 |
0,90 |
0,72 |
8,64 |
5,79 |
141,12 € |
141 € |
73,00 € |
Wahlgrab |
30,00 |
59,44 |
2,50 |
1,20 |
3,00 |
90,00 |
5.349,60 |
979,98 € |
980 € |
1.005,00 € |
Urnenwahlgrab |
20,00 |
0,56 |
1,20 |
1,20 |
1,44 |
28,80 |
16,13 |
313,59 € |
314 € |
306,00 € |
anonymes Urnenreihengrab |
20,00 |
0,22 |
0,50 |
0,50 |
0,25 |
5,00 |
1,10 |
54,44 € |
54 € |
204,00 € |
Summen |
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70,89 |
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191,84 |
5.966,62 |
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Die vorgenannten Gebührensätze sind in dem anliegenden Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung bereits übernommen. Zudem enthält der anliegende Friedhofssatzungsentwurf eine Anpassung der Grabgröße für Kindergrabstätten, da sich im Laufe der Jahre die bisherige Grabgröße von 1,20 x 0,60 m als nicht mehr praxisgerecht erwiesen hat. Vorgeschlagen wird daher eine Grabgröße von 1,20 x 0,90 m Die größere Grabfläche führt bei den Kindergräbern zu einem zusätzlichen Gebührenanstieg von 47,00 Euro auf nunmehr 141,00 Euro. Weitere notwendig gewordene inhaltliche Anpassungen sind in den jeweiligen Satzungsentwürfen erläutert.
(Wagener) |
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(Kamlage) |
Fachbereich 5 |
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Samtgemeindebürgermeister |
Anlagen
- Entwurf der Friedhofssatzung
- Entwurf der Friedhofsgebührensatzung
- Entwurf des Gebührentarifs zur Friedhofsgebührensatzung
Beschlussvorschlag:
Der anliegende Entwurf
- der Friedhofssatzung der Samtgemeinde Fürstenau
- der Satzung über die Erhebung von Gebühren
für die Benutzung kommunaler Friedhofseinrichtungen in der Samtgemeinde
Fürstenau
- des Gebührentarifs zur Satzung über die
Erhebung von Gebühren für die Benutzung kommunaler Friedhofseinrichtungen in
der Samtgemeinde Fürstenau
wird als
Satzung beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich durch die vorgelegten Satzungsänderungen nicht, da die Gebühren weiterhin kostendeckend kalkuliert werden.
(Weymann)
Fachdienst II